Obama verbietet Ölbohrungen in Teilen der Arktis

  • Obama erlässt Verbot für Öl- und Gasfeld-Erschließungen in Teilen der Arktis und des Atlantiks.
  • Kanada macht seinen Teil der Arktik-Gewässer zum Sperrgebiet.
  • Ob Trump Obamas Erlass kippen kann, ist umstritten.
  • Der Schutz hat Lücken, weil auch Alaska Gebiete vor der Küste kontrolliert.
Von Johannes Kuhn, New Orleans

US-Präsident Barack Obama hat ein Verbot für Öl- und Gasbohrungen in Teilen der Arktis sowie des Atlantiks erlassen. Kanadas Premier Justin Trudeau kündigte zeitgleich an, den kanadischen Teil der arktischen Gewässer zum Sperrgebiet für Bohrungen zu machen.

Bei den Gebieten auf US-Seite handelt es sich um den Tschuktensee und die Beaufort See an der nördlichen Küste Alaskas. Allerdings sind die Gewässer nicht vollständig in Bundeshand – die küstennahe Gebiete verwalten die Bundesstaaten. Ein Gebiet, in dem eine texanische Firma jüngst sechs Milliarden Barrel Öl entdeckt hat, gehört deshalb dem bohrfreundlichen Alaska. Zudem bleiben die 42 bereits unter der Obama-Regierung erteilten Bohrlizenzen in Kraft. Im Atlantik sind Tiefseetäler in den amerikanischen Hoheitsgewässer von Virginia bis Maine künftig gesperrt.

Mit dem Verbot sollen die einzigartigen und vielfältigen Ökosysteme sowie die Interessen der Ureinwohner geschützt werden, heißt es es in einer Erklärung aus dem Weißen Haus. Das Risiko von Ölverschmutzungen durch riskante Bohrvorhaben in technisch schwer beherrschbaren Gefilden solle minimiert werden.

Obama beruft sich bei dem Erlass auf ein Gesetz aus dem Jahr 1953, dem Outer Continental Shelf Lands Act. Dort wird dem Präsidenten das Recht gegeben, die Nutzungserlaubnis für Meeresgebiete des Festlandsockels auszusetzen. Die amtierende Regierung interpretiert das Gesetz so, dass niemand das Verbot kippen kann – auch nicht Obamas Nachfolger Donald Trump. Allerdings ist diese Deutung umstritten. „Es wurde noch nie so gehandhabt, wir sind in unmarkiertem Gebiet, zitiert die New York Times den Umweltrechtler Patrick Parenteau von der University of Vermont.

Obama nutzt erneut ein altes Gesetz

Bereits bei der Umsetzung der Klimaziele von Paris hatte Obama für seinen Erlass auf ein älteres Gesetz zur Luftverschmutzung aus dem Jahr 1970 zurückgegriffen und es als Möglichkeit für die Umweltbehörde interpretiert, CO2-Ziele für die Energieerzeugung der Bundesstaaten vorzugeben. Im US-Kongress hatte er für eine separate Regelung keine Mehrheit.

Mit dem CO2-Erlass setzt sich nach Klagen konservativer Staaten und Industrieverbänden derzeit ein Bundesgericht in Washington auseinander. Im Falle eines Trump’schen Widerruf des jetzt verkündeten Ölborhungs-Verbots dürften Umweltorganisationen ihrerseits vor Gericht ziehen.

Der künftige Präsident hat ein äußerst industriefreundliches Kabinett zusammengestellt und ist im Grundsatz gegen größere Regulierungen des Rohstoff-Abbaus. der künftige Außenminister Rex Tillerson ist Chef des Ölkonzerns ExxonMobil.

Fracking auf dem Festland und im Golf von Mexiko

Da die USA derzeit vor allem auf den Öl- und Gasgewinn durch Fracking auf dem Festland setzen, dürfte Obamas Verbot zunächst keine großen Auswirkungen haben. Ein Verbot neuer Bohrungen vor der kompletten US-Pazifikküste gilt noch bis 2022.

Im November kündigte die Regierung an, zehn weitere Offshore-Bohrlizenzen für den Golf von Mexiko zu vergeben, das weiterhin wichtigste Gebiet für Offshore-Vorkommen. Laut der Umweltorganisation Biological Diversity vergaben Regierungsbehörden dort zwischen 2010 und 2014 in 1200 Fällen auch die Erlaubnis für Tiefsee-Fracking. Umweltschützer warnen vor den unabsehbaren Wirkungen der dabei verwendeten Chemikalien auf das marine Ökosystem.

Mit Material von dpa.

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