Scheidung in Frankreich nun auch ohne Richter

In Frankreich müssen einvernehmliche Scheidungen jetzt nicht mehr von einem Richter besiegelt werden. Mit dem Jahrewechsel tritt eine Reform in Kraft, die das Scheidungsverfahren beschleunigen und die Justiz entlasten soll.

Wenn die Eheleute sich über die Trennung und die Aufteilung ihres Eigentums einig sind, kann die Scheidungsvereinbarung einfach bei einem Notar eingereicht werden. Allerdings muss jeder Partner sich einen eigenen Anwalt nehmen, um die Trennungsmodalitäten zu formulieren – dies soll sicherstellen, dass niemand unter Druck gesetzt wird.

Bislang mussten die Vereinbarungen noch von einem Richter genehmigt werden, der laut Justizministerium in 99 Prozent der einvernehmlichen Trennungen zustimmte. Die Gerichte sollen sich mit der Reform auf die Fälle konzentrieren können, bei denen es zwischen den Eheleuten Streit gibt.

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