Die hohe Vermögenssteuer in der Schweiz trifft vor allem die Familienunternehmen

© dpa Doch nicht so paradiesisch? Entgegen der meisten Meinungen, ist die Schweiz nicht für alle ein Steuerparadies.

Mitte November votierten die Grünen auf ihrem Parteitag in Münster für die Einführung einer Vermögensteuer in Deutschland. Bezahlen soll diese die „Superreichen“, wobei die Partei offenließ, jenseits welcher Schwelle ein Bürger als superreich zu gelten hat. Ob die Grünen nach den Bundestagswahlen im September 2017 in einer Regierungskoalition landen und diese Forderung dann tatsächlich aufs Tapet bringen können, weiß im Moment kein Mensch.

Johannes Ritter Folgen:

Klar ist hingegen, dass es sich bei der Vermögensteuer um eine „olle Kamelle“ handelt, welche etliche Staaten in Europa in den vergangenen Jahrzehnten ausgespuckt haben, darunter Deutschland, Österreich, Schweden und Dänemark. Zu den wenigen Ländern, in denen sie noch erhoben wird, zählt die Schweiz.

Kantone verlangen unterschiedlich hohe Sätze

Dort heimst der Fiskus schon seit dem 19. Jahrhundert einen Anteil am Vermögen seiner Bürger ein. Zuletzt waren dies knapp 6 Milliarden Franken im Jahr. Das entspricht 5,6 Milliarden Euro. Das Geld fließt in die Kassen der Kantone, die – dem Steuerwettbewerb und der Progression sei Dank – unterschiedlich hohe Sätze verlangen. Die Spanne reicht von 0,2 Promille bis zu knapp 1 Prozent.

Der Vermögensteuer sind unter anderem Barguthaben, Wertpapiere, Immobilien, Autos, Schmuck, Kunstwerke, Pferde, Yachten und Immobilien unterworfen, wobei Letztere zum jeweils aktuellen Verkehrswert zu bewerten sind. Von den kumulierten Vermögenswerten dürfen die Schulden abgezogen werden, was den Anreiz erhöht, Kredite aufzunehmen. Zumindest teilweise erklärt dies wohl die vergleichsweise hohe Verschuldung der privaten Haushalte in der Schweiz.

Einkommens- und Erbschaftssteuer sind niedrig

Die Vermögensteuer ist progressiv ausgestaltet. Der Steuersatz fällt also umso höher aus, je größer das Vermögen ist. Außerdem gibt es Freibeträge, die wiederum je nach Kanton unterschiedlich hoch sind. Wer auf ein Nettovermögen von weniger als 200000 Franken kommt, zahlt praktisch keine Vermögensteuer. Von einer Million aufwärts wird sie deutlich spürbar. Wer 5 Millionen Franken oder mehr zu melden hat, dem tut dieser staatliche Zugriff richtig weh. Bei Vermögen in dieser Größenordnung macht die Vermögensteuer oft den größten Anteil an der individuellen Steuerrechnung aus.

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Auf der anderen Seite sind die Einkommensteuern in der Schweiz vergleichsweise niedrig. Auch die Erbschaftsteuer fällt kaum ins Gewicht: Ehegatten, Kinder und Enkel brauchen in den meisten Kantonen im Erbfall überhaupt keine Steuern zu zahlen. Zudem gibt es anders als in Deutschland keine Steuer auf Kapitalgewinne (beispielsweise aus gestiegenen Aktienkursen). Trotzdem bleibt festzuhalten: Die „superreichen“ Schweizer werden in ihrem Heimatland ordentlich gemolken. Wohlhabende Ausländer, die in der Schweiz wohnen, dort aber nicht erwerbstätig sind (wie zum Beispiel Rennfahrer der Formel 1), kommen viel günstiger weg: Sie unterliegen einer Pauschalbesteuerung.

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