Radarfoto überführt ab heute Gurtenmuffel

Viele Menschen greifen dennoch auch während der Fahrt zu ihrem Handy. Durch den Wegfall des sogenannten Anhalteerfordernisses können die Verfehlungen nun auch geahndet werden, wenn sie auf Radaraufnahmen zu erkennen sind. Gesetzliche Grundlage ist die Kundmachung von Änderungen im Kraftfahrgesetz (KFG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO).

„Die besten Regeln helfen nichts, wenn sie nicht auch kontrolliert werden. Wer mit dem Handy am Ohr in eine Radarfalle tappt, wird ab jetzt zusätzlich bestraft. Damit gehen wir gezielt gegen die häufigste Unfallursache Ablenkung am Steuer vor“, sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ). Unbeteiligte werden wie bei Radarfotos üblich auf den Fotos unkenntlich gemacht.

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