E-Privacy-Verordnung: Oberster EU-Datenschützer fordert Korrekturen

(Bild: dpa, Oliver Berg)

Der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli wirbt dafür, die vorgesehenen Regeln für die Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation zu vereinfachen und Tracking klarer auszuschließen.

Prinzipiell teilt der Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli das Anliegen der EU-Kommission, die bestehende E-Privacy-Richtlinie zu überarbeiten. Die Komplexität des Entwurfs der Kommission für eine neue Verordnung sei aber „entmutigend“, kritisiert der Italiener in einer Stellungnahme. So werde die elektronische Kommunikation etwa in Meta- und Inhaltsdaten sowie Informationen unterteilt, die Endgeräte direkt verbreiteten. Für alle diese Kategorien seien unterschiedliche Vertraulichkeitsstufen mit verschiedenen Ausnahmeregeln vorgesehen. Dies bringe die Gefahr – möglicherweise unbeabsichtigter – Schutzlücken mit sich.

Die meisten Definitionen basierten auf dem geplanten „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation„, der ein ganz anderes Rechtsinstrument mit dem Hintergrund der Telekommunikationsregulierung darstelle, kritisiert Buttarelli weiter. Die marktorientierten Begriffe aus dem Vorschlag für den Kodex seien schlicht nicht passend im Kontext des Grundrechtsschutzes. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die skizzierten speziellen Vorschriften für die Online-Kommunikation mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung vereinbar seien. Nutzer müssten etwa frei und gut informiert zustimmen können, dass Anbieter ihre elektronischen Spuren mit Cookies oder vergleichbaren Instrumenten verfolgen dürfen.

Buttarelli vermisst in der Initiative auch starke Vorgaben für den Einbau von Datenschutz direkt in die Technik („Privacy by Design„) und für verbraucherfreundliche Voreinstellungen. Die vorgesehenen zusätzlichen Absicherungen für Kommunikationsdaten dürften zudem nicht leicht unterlaufen werden können, indem Dienstleister etwa personenbezogene Informationen an Dritte weiterleiteten. Zuvor hatte sich unter anderem bereits die Artikel-29-Gruppe der Datenschutzbeauftragten der Mitgliedsländer für Nachbesserungen an dem Kommissionspapier stark gemacht.
(axk)

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