Finanzaufsicht verbietet Vertrieb des Digitalgelds Onecoin

Finanzaufsicht verbietet Vertrieb des Digitalgelds Onecoin Update

Axel Kannenberg

(Bild: Onecoin)

Weltweit wird wird die angebliche Kryptowährung Onecoin als gewinnträchtig an Investoren verkauft, Kritiker wittern Betrug. Die Bankenaufsicht Bafin untersagt nun Vertrieb und Verkauf in Deutschland.

Die in einer Art Strukturvertrieb vermarktete virtuelle Währung Onecoin steht bereits seit längerem als mutmaßliches Schneeballsystem in der Kritik. Die deutsche Bankenaufsicht hat nun Vertrieb und Vermarktung in Deutschland untersagt. Dabei richtet sich das Verbot gleich gegen mehrere Unternehmen des offenbar breit verflochtenen und weltweit aktiven Onecoin-Vertriebs.

So fehlt laut der Aufsichtsbehörde den Unternehmen Onecoin Ltd. (Dubai) und Onelife Network Ltd. (Belize) eine Erlaubnis für die als Eigenhandel eingestuften Geschäfte mit Onecoin-Werteinheiten. Ebenfalls wird der One Network Services Ltd. (Bulgarien) untersagt, den Vertrieb weiter zu unterstützen.

29 Millionen Euro auf eingefrorenen Konten

Bereits Anfang April hatte die Bafin wiederum der International Marketing Services GmbH (IMS) aus Greven Konten eingefroren. Darüber soll die Gesellschaft Gelder von Onecoin-Anlegern an „Dritte insbesondere auch außerhalb Deutschlands weitergeleitet haben“ – und das im Auftrag der Dubaier Onecoin Ltd. Die Bafin hat das unter Androhung von Zwangsgeld verboten. Mitte April untersagte die Bafin auch der Onecoin Ltd. Finanztransfers über IMS durchzuführen.

Offenbar lief der Vertrieb überaus schwunghaft, zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 soll IMS Gelder in Höhe von 360 Millionen Euro angenommen haben. 29 Millionen davon liegen noch auf den eingefrorenen Konten.

Kein unabhängiger Handelsplatz

Onecoin-Tokens und „Schulungspakete“ werden meist auf Veranstaltungen an Anleger verkauft. Diese werden Berichten zufolge mit Provisionen dazu angehalten, weitere Anleger anzuwerben. Eine dezentrale Geldschöpfung wie beim Bitcoin scheint es nicht zu geben. Vielmehr setzt man auf Zentralisierung und verzichtet dadurch auf ein eigentlich konstitutives Merkmal von Kryptowährungen. So „sind Ihre Coins sicher und versichern Konformiät und AML“ (sic!), heißt es auf der EU-Website des Onecoin. Zentralisierung bedeutet natürlich auch, dass sich Anleger auf Gedeih und Verderb von einem Anbieter abhängig machen.

Einen unabhängigen Handelsplatz gibt es derzeit wohl auch nicht, die laut europäischer Onecoin-Website unabhängige Börse xcoinx.com ist aktuell „under maintenance“. Eine freie Wallet-Software zum Download, eigentlich Standard bei Kryptowährungen, findet sich nicht. Die Blockchain des Onecoins wird nach Angaben auf der Website regelmäßig extern auditiert, weitere Details werden dazu aber nicht genannt. Ein Whitepaper mit genaueren technischen Spezifikationen, eine quelloffene Codebasis der Blockchain oder einen Blockexplorer, der Einblick in Transaktionen ermöglicht, möchte man wohl auch nicht offerieren. Dennoch nimmt Onecoin in Anspruch eine führende Kryptowährung zu sein und enormen Wertzuwachs zu erzielen.

Im Visier zahlreicher Behörden

Die deutsche Aufsicht ist nicht die erste, die sich an den Geschäftspraktiken von Onecoin stört: In Indien haben Behörden Ende April 18 Personen wegen Betrugsverdachts festgenommen, die Onecoin-Seminare abgehalten hatten, wie die Times of India berichtet. Konten mit Millionenguthaben wurden laut Bericht ebenfalls eingefroren. Weitere Zentralbanken und Behörden etwa in Italien, Großbritannien, Belgien und Thailand haben vor Onecoin gewarnt oder sind bereits schon dagegen vorgegangen. Die Bafin-Verfügungen gegen Onecoin sind laut der Behörde noch nicht bestandskräftig, es können also noch Rechtsmittel dagegen eingelegt werden.

[UPDATE, 3.05.2017: 20:20]

Hinweis ergänzt, dass die Verfügungen noch nicht bestandskräftig sind.
(axk)

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