Gericht bestätigt Strafe für Kreml-Kritiker Nawalny

Die russische Justiz hat die Verurteilung des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny zu fünf Jahren Haft auf Bewährung wegen Unterschlagung aufrecht erhalten. Wie die Nachrichtenagentur RIA Nowosti meldete, lehnte das Gericht in Kirow, rund 900 Kilometer östlich von Moskau, heute die Berufung gegen das Urteil ab. Das könnte bedeuten, dass Nawalny nicht bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr antreten darf.

Das russische Wahlgesetz sieht vor, dass wegen eines schweren Vergehens Verurteilte von der Präsidentschaftswahl ausgeschlossen sind. Die Verfassung legt jedoch fest, dass Nichtinhaftierte zur Wahl antreten können. Nawalnys Wahlkampfleiter Leonid Wolkow erklärte nach dem Urteil, er werde weiter für das Recht des Kandidaten auf Teilnahme an der Wahl kämpfen.

Bereits 2013 verurteilt und an Antreten gehindert

Nawalny selbst schrieb im Kurzbotschaftendienst Twitter, gemäß der Verfassung habe er das Recht, an der Wahl teilzunehmen. Der Verteidiger des 40-jährigen Juristen, Wadim Kobsew, kündigte gegen das neuerliche Urteil Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg an.

Nawalny war bereits 2013 wegen Veruntreuung von Geldern bei einem staatlichen Unternehmen zu fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dies hinderte ihn schon damals daran, sich für ein politisches Amt zu bewerben. Er und seine Anhänger kritisierten das Urteil als politisch motiviert. Nach einer Rüge des EGMR im Februar 2016 hob die russische Justiz die Verurteilung auf, strengte aber ein neues Verfahren in gleicher Sache an.

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