Frauenquote im Aufsichtsrat ab 2018

SPÖ und ÖVP haben vor wenigen Tagen einen Initiativantrag für die Frauenquote in Aufsichtsräten in den Nationalrat eingebracht. Die Vorgabe soll per 1. Jänner 2018 in Kraft treten. Wird die Quote nicht erfüllt, bleibt das Mandat frei. Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) sieht in der Maßnahme einen weiteren Schritt zur Förderung der Gleichstellung am Arbeitsmarkt.

Die Regierungsparteien haben in ihrem Arbeitsprogramm im Jänner vereinbart, dass nach dem Vorbild der deutschen Rechtslage in Aufsichtsräten von börsenotierten Unternehmen sowie Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern eine Frauenquote von 30 Prozent festgelegt wird, die bei Neubestellungen verpflichtend einzuhalten ist. Betroffen davon sind laut Angaben des Frauenressorts rund 200 Betriebe. Gelten sollen die Vorgaben bei Wahlen und Entsendungen ab dem 1. Jänner 2018. Bei Nicht-Erfüllen der Quote ist die Wahl nichtig und das Mandat bleibt – wie in Deutschland – unbesetzt.

In der Privatwirtschaft beträgt der Frauenanteil in Aufsichtsräten aktuell nur 18 Prozent, in der Geschäftsführung sieben Prozent. „Wir wissen, dass die Quote wirkt. In staatsnahen Betrieben hat der Bund bereits 40,3 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten“, erklärte Rendi-Wagner. Sie sieht in der Quote daher einen wichtigen Schritt, um mehr Frauen in Führungspositionen zu holen: „Es braucht aber darüber hinaus weitere Maßnahmen, um die Gleichstellung am Arbeitsmarkt auf allen Ebenen zu fördern“, verwies sie etwa auf mehr Lohntransparenz sowie den Ausbau der Kinderbetreuung.

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