Bundestag erlaubt Einbrecherjagd mit Vorratsdaten und Funkzellenabfrage

Bundestag erlaubt Einbrecherjagd mit Vorratsdaten und Funkzellenabfrage

Stefan Krempl

(Bild: dpa, Schierenbeck)

Der Bundestag will Wohnungseinbruchdiebstahl besser bekämpfen. Ermittler sollen unter anderem von der Vorratsdatenspeicherung profitieren, die aber auf Eis liegt. Möglichkeiten zur Funkzellenabfrage werden geschaffen.

Fahnder sollen künftig auch bei Einbruchdiebstahl in eine Privatwohnung von der neuen Vorratsdatenspeicherung profitieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) hat der Bundestag am Donnerstag mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD mit einer rein formalen Korrektur verabschiedet. Die Opposition stimmte gegen die Initiative. Deren Crux ist es, dass die Bundesnetzagentur auf Druck eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen die Pflicht zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren gerade faktisch ausgesetzt hat, bevor sie am Samstag in Kraft treten sollte.

„Schwere Straftat“ erlaubt Funkzellenabfrage

Für die Praxis relevanter werden dürfte so zunächst eine zweite Klausel des Gesetzentwurfs, mit der die Abgeordneten Ermittlern die nicht minder umstrittene Funkzellenabfrage auf der Jagd nach Einbrechern als weiteres Instrument in die Hand geben. Hintergrund ist, dass die Strafe für Wohnungseinbruchdiebstahl mit dem vorgesehenen neuen Paragrafen 244 Absatz 4 StGB ausgeweitet wird und eine solche Tat generell mit Haft von mindestens zwölf Monaten geahndet werden könnte. Damit handelt es sich um eine „schwere Straftat“, was es der Polizei gestattet, schon bei einem einschlägigen Verdacht alle zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Funkzelle anfallenden Verbindungs- und Standortdaten zu erheben.

Von einer solchen Maßnahme zur Mobilfunküberwachung ist unweigerlich immer eine Vielzahl Unbeteiligter betroffen. Nach Ansicht der Bundesregierung ist der damit verknüpfte Eingriff ins Fernmeldegeheimnis aber gerechtfertigt: So könne einfacher herausgefunden werden, ob ein Mobiltelefon an verschiedenen Tatorten feststellbar sei.

Handlungsdruck durch hohe Einbruchszahlen

Die Wohnungseinbruchsrate war laut der Kriminalstatistik einige Jahre lang angestiegen, 2016 aber um fast zehn Prozent gefallen. Rund 150.000 Wohnungseinbrüche pro Jahr seien aber noch immer zu viel, der Handlungsdruck vorhanden, betonte Johannes Fechner für die SPD-Fraktion. Die Koalition habe ein „sinnvolles Paket“ geschnürt. Das wichtigste Mittel sei es, Zuschüsse für sicheren Schutz von Wohnungen zu gewähren. Die Bürger hätten einen Anspruch darauf.

Volker Ulrich zeigte sich im Namen der CDU/CSU-Fraktion schwer besorgt nach der aktuellen Ansage der Bundesnetzagentur zum Protokollieren von Nutzerspuren. Demnach könne wohl über die nächsten Monate und Jahre keine Vorratsdatenspeicherung stattfinden, beklagte er. Das entsprechende Gesetz habe der Bundestag aber verabschiedet, sodass die Regulierungsbehörde ihre Kompetenz „ein Stück weit überschritten“ habe. Es gelte nun der Frage nachzugehen, wer dort die Entscheidung getroffen habe. Auch der Europäische Gerichtshof dürfe dem nationalen Gesetzgeber da nicht hineinreden. Der CSU-Politiker betonte: „Wir brauchen dieses Instrument zur Verteidigung unserer Freiheit und Sicherheit.“

„Law-and-Order-Getöse“

Das wöchentliche „Law-and-Order-Getöse“ der Koalition bringe die Sicherheit der Bürger nicht weiter, beklagte der Linke Frank Tempel. Eine „verstärkte Nutzung technischer Überwachungsmittel“ klinge zwar „ganz nett“, aber jede einzelne Maßnahme stelle einen enorm hohen Personal- und Sachaufwand dar. Zudem stehe das Mittel der Vorratsdatenspeicherung für die absehbare Zeit nicht zur Verfügung.

Der Grüne Hans-Christian Ströbele unterstrich, dass die Polizei keine neuen Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung benötige, sondern die „beste Technik zur Spurensicherung“. Nur so könnten „mehr erwischt werden“. Der 78-Jährige ermunterte bei seiner letzten Rede im Plenum vor seinem Ausscheiden aus dem Bundestag die Regierungsfraktionen generell, sich kritischer gegenüber der Exekutive zu verhalten und die parlamentarische Demokratie zu stärken. Einer seiner abschließenden Appelle lautete: „Holen Sie Edward Snowden nach Deutschland, er hat sich um die Welt verdient gemacht.“
(kbe)

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