Gutachten sieht unklare Rechtsgrundlage für Grenzöffnung

Juristen der Wissenschaftliche Dienste des Bundestages haben festgestellt: Die Bundesregierung hat bis heute nicht die Rechtsgrundlage erklärt, auf der sie die Masseneinreise von Asylsuchenden im Herbst 2015 genehmigte.

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