Für selbsternannte Sittenwächter gibt es aus gutem Grund keinen Platz

Der BGH hat die Freisprüche für die Mitglieder der sogenannten Scharia-Polizei aufgehoben. Gut so. Selbsternannte Sitten-, Tugend- oder sonstige Wächter dürfen sich nicht anmaßen, auf eigene Faust durchzusetzen, was sie für rechtens halten.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*