Der BGH hat die Freisprüche für die Mitglieder der sogenannten Scharia-Polizei aufgehoben. Gut so. Selbsternannte Sitten-, Tugend- oder sonstige Wächter dürfen sich nicht anmaßen, auf eigene Faust durchzusetzen, was sie für rechtens halten.
Der BGH hat die Freisprüche für die Mitglieder der sogenannten Scharia-Polizei aufgehoben. Gut so. Selbsternannte Sitten-, Tugend- oder sonstige Wächter dürfen sich nicht anmaßen, auf eigene Faust durchzusetzen, was sie für rechtens halten.
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