Die DFL muss sich an Kosten für Polizeieinsätze bei Risikospielen beteiligen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen erklärte die Forderungen Bremens für rechtens. Die DFL will in Revision gehen.
Die DFL muss sich an Kosten für Polizeieinsätze bei Risikospielen beteiligen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen erklärte die Forderungen Bremens für rechtens. Die DFL will in Revision gehen.
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