Der Europäische Gerichtshof hat eine weitreichende Entscheidung für kirchliche Arbeitgeber gefällt: Die Konfession von Bewerbern darf nicht bei jeder Stelle Ausschlusskriterium sein.
Der Europäische Gerichtshof hat eine weitreichende Entscheidung für kirchliche Arbeitgeber gefällt: Die Konfession von Bewerbern darf nicht bei jeder Stelle Ausschlusskriterium sein.
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