Bisher entscheidet die Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser und Kassen, welche Leistungen übernommen werden. Das will der Gesundheitsminister ändern, zumindest in Fällen von krankhafter Fettverteilungsstörung.
Bisher entscheidet die Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser und Kassen, welche Leistungen übernommen werden. Das will der Gesundheitsminister ändern, zumindest in Fällen von krankhafter Fettverteilungsstörung.
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