Weigert sich ein Elternteil nach der Trennung den Unterhalt für den Nachwuchs zu zahlen, springt der Staat ein. Nur in 13 Prozent der Fälle wird der Vorschuss zurückgeholt, weil es an Organisationsstrukturen und Personaleinsatz fehle.
Weigert sich ein Elternteil nach der Trennung den Unterhalt für den Nachwuchs zu zahlen, springt der Staat ein. Nur in 13 Prozent der Fälle wird der Vorschuss zurückgeholt, weil es an Organisationsstrukturen und Personaleinsatz fehle.
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