Kleinstfahrzeuge: Die ersten legalen Elektrotretroller – was sie können, was sie kosten

Spätestens seit dem 17. Mai herrscht Hektik bei den Herstellern elektrischer Tretroller. Es war der Tag, an dem der Bundesrat beschloss, die Kleinstfahrzeuge zuzulassen – und all die Anforderungen festlegte, die sie erfüllen müssen.

Für die Hersteller sei das ein Befreiungsschlag gewesen, sagt ein Sprecher der Firma IO Hawk aus Moers am Niederrhein. In anderen Ländern sind die Fahrzeuge schon lange legal. Zugleich setzte eine Art Endspurt an: Viele Unternehmen überarbeiten ihre Modelle so, dass sie ab dem 15. Juni tatsächlich auf der Straße fahren dürfen. Dann tritt die Verordnung in Kraft.

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Elektrotretroller: Diese Modelle kommen jetzt in den Handel

Voraussetzung sind unter anderem zwei voneinander getrennte Bremsen, eine helltönende Glocke sowie ein Höchsttempo von 20 km/h. Notwendig ist zudem ein Versicherungskennzeichen. Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.

„Von vier unserer fünf Scooter-Modelle bringen wir verordnungskonforme neue Versionen heraus“, sagt Greta Schäfer vom Hersteller Walberg Urban Electrics, der unter den Marken Egret und The-Urban E-Tretroller vertreibt. Weil die Vorgängerversionen auf Deutschlands Straßen verboten waren, verkauften Walberg und andere Hersteller lange viel ins Ausland. Kunden in Deutschland wies das Unternehmen darauf hin, dass der Betrieb nur auf Privatgelände gestattet war.

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Bezeichnung für neues Verkehrsmittel

Bitte denken Sie einmal kurz nach: Welches ist die beste Bezeichnung für die elektrischen Kleinfahrzeuge mit zwei Rädern, die ab Juni 2019 legal sind? Welches Wort ist griffig, beschreibt die Geräte präzise, und ist gleichzeitig geeignet, Verwechslungen mit anderen Fahrzeugen zu vermeiden?

Angesichts der Legalisierung für den Straßenverkehr laufen derzeit massenweise Vorbestellungen bei den Herstellern auf. Die Firma IO Hawk stockt „logistisch auf“, sagte ein Sprecher. „Wir haben zusätzlichen Lagerplatz angemietet.“ Der Hersteller hat das Modell Sparrow umgerüstet und nennt es nach Tests beim TÜV Rheinland nun Sparrow-Legal.

Auch manches neue Modell wartet auf den Startschuss – wie das Modell E-Scooter von BMW. Ausgerechnet der Münchener Premiumautohersteller geht mit einem Kampfpreis ins Rennen.

Bevor die einzelnen Modelle allerdings tatsächlich auf die Straße dürfen, benötigen sie jeweils eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Diese erteilt das Kraftfahrtbundesamt (KBA) – allerdings erst, nachdem die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist und damit in Kraft tritt. Mit Juni dürfte es soweit sein. Für ein paar Tage später kündigen die ersten Hersteller den Beginn der Auslieferung an.

In der Fotostrecke zeigen wir erste Modelle, die die Voraussetzungen für den Marktstart in Kürze erfüllen dürften.

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