Erneute Abschiebung Miris wird vorbereitet

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat den Asylantrag des Schwerkriminellen Ibrahim Miri abgelehnt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bestätigte das in einer Pressekonferenz. Zuvor hatte WELT darüber berichtet.

Seehofer sagte, die schnelle und richtige Entscheidung zeige, dass der Rechtsstaat handlungsfähig sei. Und weiter: „Wir werden auch in der Zukunft alles tun, damit unser Asylsystem nicht von Kriminellen missbraucht werden kann.“

Der Bundesinnenminister verwies darauf, dass Miri als Oberhaupt eines kriminellen libanesischen Verbrecherclans von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt wurde, unter anderem wegen Raubes, Hehlerei und bandenmäßigen Drogenhandels. Vor seiner Abschiebung verbüßte er eine sechsjährige Haftstrafe, aus der er im vergangenen März vorzeitig entlassen wurde. Am 10. Juli wurde er, belegt mit einer Wiedereinreisesperre, in den Libanon abgeschoben. Am 30. Oktober reiste er mit Hilfe von Schleppern illegal wieder nach Deutschland ein.

Dort stellte er in der BAMF-Außenstelle einen Asylantrag, da er sich im Libanon verfolgt sieht. Diese Begründung hält das BAMF jedoch für nicht plausibel. Der Antrag wurde als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Weil Miri trotz der gegen ihn verhängten mehrjährigen Wiedereinreisesperre nach Deutschland gekommen war, wurde gegen ihn anschließend Abschiebehaft verhängt.

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Nach Miri-Rückkehr

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte am Freitag, Miri sei aufgefordert worden, Deutschland innerhalb einer Woche zu verlassen. Beamte würden ihn in diesem Fall an die Grenze eines Landes bringen, das bereit ist, ihn aufzunehmen. „Sollte er dieser Ausreisefrist nicht nachkommen, wird er in die Republik Libanon abgeschoben.“

Wie es nun im Fall genau weitergeht, ist im Detail noch unklar. Die deutschen Sicherheitsbehörden bereiten nach Aussage von Seehofer bereits die erneute Abschiebung vor. Miri kann gegen die Entscheidung des BAMF und die geplante Abschiebung noch Rechtsmittel einlegen.

Der wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteilte Straftäter war im Juli in den Libanon abgeschoben worden – nachdem er bereits viele Jahre lang ausreisepflichtig war.

Seehofer erneuerte einen neuen Gesetzgebungsvorschlag, laut dem „Personen mit Einreiseverbot künftig während der Dauer ihres Verfahrens ohne weitere Voraussetzung in Haft genommen werden können“. Bislang kann in Fällen wie Miri Abschiebehaft nur befristet verhängt werden. Bereits jetzt wird laut einer neuen Direktive die direkte Abweisung dieser Migranten an der Grenze praktiziert.

Erlass

Der Erlass des Innenministeriums an die Bundespolizei
Quelle: DW

Seit den neuen, verstärkten Grenzkontrollen seien sechs Menschen mit einer Wiedereinreisesperre aufgegriffen worden, so der Minister. Drei von ihnen seien direkt an der Grenze zurückgewiesen worden, die Fälle der drei anderen seien noch in Bearbeitung.

Künftig, so Seehofer weiter, gebe es dann perspektivisch zwei Varianten für den Umgang mit Menschen mit Einreisesperre: Die direkte Abweisung an Grenze oder die Inhaftierung, während der neu gestellte Asylantrag bearbeitet werden würde.

Bereit, eine Fußfessel zu tragen

Am Mittwoch hatten BAMF-Mitarbeiter Miri in der Abschiebehaft besucht und das Asylgespräch mit einer umfassenden Aufnahme des Sachverhalts vorgenommen. Dabei habe er nach WELT-Informationen erklärt, er sei über die Türkei nach Europa und dann in einem Lkw mit anderen Personen nach Deutschland gekommen. Darüber berichtete zuerst der „Spiegel“.

Anschließend befassten sich BAMF-Mitarbeiter wie in anderen Fällen auch etwa mit der Prüfung auf Zulässigkeit. Bevor der Bescheid an Miri ausgestellt wurde, ging er noch durch die Qualitätssicherung des BAMF.

Die Ablehnung des Antrags war erwartet worden. Bereits am Donnerstag hatte Miri über seinen Anwalt beim Bremer Verwaltungsgericht einen Eilantrag und eine Klage eingereicht, wie die Gerichtssprecherin sagte. Hintergrund ist wohl, dass Miri damit eine erneute Abschiebung verhindern möchte. Das Bremer Verwaltungsgericht wollte zunächst die BAMF-Entscheidung abwarten.

Sollte das Verwaltungsgericht den Eilantrag positiv bescheiden, wäre Miri für die Dauer des Klageverfahrens vor einer Abschiebung geschützt. Sollte das Gericht den Eilantrag ablehnen, dürfte er abgeschoben werden. Es ist zu erwarten, dass das Verwaltungsgericht schnell über den Eilantrag entscheiden wird.

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Miris Anwalt erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass Miri ihm erklärt habe, dass er sich auch im Fall einer Freilassung dem weiteren Behördenverfahren stellen werde. Er sei bereit, notfalls eine Fußfessel zu tragen.

Bremens Innensenator will eine Freilassung verhindern. Er verwies darauf, dass es neben dem Ermittlungsverfahren wegen der illegalen Einreise ein zweites Verfahren gegen Miri gibt. „Da geht es um einen Verstoß gegen das Waffenrecht.“ Bei einer jüngsten Durchsuchung seiner Wohnung sei eine größere Anzahl Patronen gefunden worden. „Üblicherweise hat man diese Patronen nicht zuhause.“ Neben der Abschiebehaft gebe es mehrere Möglichkeiten, die Inhaftierung des Mannes sicherzustellen.

Aus Sicht Mäurers sollte für Intensivtäter das Recht auf Asyl eingeschränkt werden. Der Bevölkerung sei nicht zu vermitteln, dass Menschen, die zu langen Haftstrafen verurteilt sind, zurückkehren können und dann das gleiche Verfahren durchlaufen wie Flüchtlinge.

Mit dpa / AFP

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