Unerlaubte Weiterreise soll zum Ausschluss von Sozialleistungen führen

Der Plan des Bundesinnenministeriums (BMI) für eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sieht strenge Maßnahmen gegen unerlaubte Weiterwanderung innerhalb Europas vor. „Unterkünfte und Sozialleistungen“ würden laut dem WELT AM SONNTAG vorliegenden Eckpunkte-Papier „ausschließlich im zuständigen Mitgliedsstaat“ gewährt.

Wer in ein anderes Land weiterreise und dort einen weiteren Asylantrag stelle, dessen Antrag solle als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt und er ohne Klagemöglichkeit schnell in den zuständigen Staat überstellt werden.

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Neues Asylsystem für Europa

Laut dem Plan, soll das neue GEAS auf drei „untrennbar miteinander verbundenen“ Elementen basieren: Erstens soll eine „verpflichtende Vorprüfung von Asylanträgen an der Außengrenze“ der EU stattfinden, bevor die Ankömmlinge als rechtlich eingereist gelten.

Asylanträge sollen schon an der Grenze abgelehnt werden

Durch „notfalls freiheitseinschränkende Maßnahmen ist sicherzustellen, dass sich der Einreisewillige der Vorprüfung nicht entzieht“. Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Anträge würden schon „unmittelbar an der Außengrenze abgelehnt“, in diesen Fällen dürfe „keine Einreise in die EU erfolgen“.

Innerhalb „weniger Wochen“ würde die künftige EU-Asylagentur EUAA die Verfahren beenden, was direkte Konsequenzen nach sich zöge: Auf eine Antragsablehnung würde direkt die Zurückweisung oder Rückführung erfolgen, unterstützt durch die Grenzschutzagentur Frontex.  

Zweitens würden laut dem GEAS-Reformplan nur noch Asylsuchenden mit positiver Vorprüfung die Einreise in die EU gestattet,sie würden durch EUAA auf alle Mitgliedstaaten verteilt – nach einer Quote, die Bevölkerungsgröße und Wirtschaftskraft berücksichtigt. Drittens solldie unerlaubte Weiterwanderung innerhalb Europas wirksam bekämpft werden, wie eingangs beschrieben.

Völkerwanderung – Die Reportagen

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