Kommunalwahl in Starnberg: Panne bei der Nominierung des Bürgermeisterkandidaten

Der Unabhängigen Wählergemeinschaft Starnberg (UWG) ist bei den Nominierungsveranstaltungen ihrer 30 Bewerber für den Stadtrat sowie ihres Bürgermeisterkandidaten Patrick Janik, der auch von CSU, SPD und Bürgerliste unterstützt wird, eine Panne unterlaufen. Nach Prüfung der Unterlagen hat die städtische Wahlleiterin Kathrin Spielbauer einen Ladungsfehler festgestellt, teilte Altbürgermeister und UWG-Vorsitzender Ferdinand Pfaffinger mit. Beide Versammlungen hätten nach Einschätzung der Stadtverwaltung mindestens drei Tage vorher veröffentlicht werden müssen. Die UWG hat daher kurzfristig einen neuen Termin am Montag, 20. Januar, um 19 Uhr im Gasthof in der Au (Josef-Jägerhuber-Straße 15) anberaumt. Möglicherweise sind aber auch weitere politische Gruppierungen betroffen und müssten dann ihre Nominierungs- und Aufstellungsversammlungen wiederholen. Auf der sicheren Seite scheinen derzeit nur CSU, FDP und Grüne zu sein.

Die Ortsverbände der Christsozialen und der Liberalen haben ihre Unterlagen für die Kommunalwahl bei der Stadt bereits eingereicht, die bislang nicht beanstandet wurden. Beide Parteien verweisen auf ihre Satzung, wonach nur Mitglieder stimmberechtigt sind. Bei den Grünen gab es zwei Beanstandungen, die aber schnell geklärt werden konnten. „Es ging um Lappalien“, sagte Ortsvorsitzende Erika Schalper: Ein Doppelname war falsch geschrieben und eine Zeile war verrutscht. Verunsicherung herrscht dagegen bei der Bürgerliste: „Es besteht Klärungsbedarf“, teilte Zweiter Vorsitzender Axel Wahmke mit, „wir prüfen noch“. Auch die SPD, die schon im Herbst ihre Bewerber für Stadtrat und Bürgermeisterposten benannt hatte, ist gespannt. Ortsvorsitzender Frank Hauser will die Kandidatenliste diesen Donnerstag einreichen. Ob die Ladung korrekt war, wird sich in den nächsten Tagen klären. Unklar ist derweil, ob Ladungsfehler auch bei WPS und BMS vorliegen könnten: Beide Gruppierungen haben öffentlich nicht zu ihren Aufstellungsversammlungen eingeladen, die WPS veröffentlichte eine Kandidatenliste im Internet. Die Stadtverwaltung machte mit Hinweis auf Datenschutz keine weiteren Angaben.

Bei der UWG hatte sich das Problem dadurch ergeben, dass nähere Einzelheiten über Form und Frist einer Einberufung bislang nicht per Satzung geregelt sind. In diesem Fall schreibt die Wahlordnung für die Einberufung eine Ladungsfrist von mindestens drei Tagen vor, wobei jedoch – anders als bei der Ladung zu einer Gemeinderatssitzung – der Tag, an dem die Einberufung bewirkt wird, mitgerechnet werden darf. Dies erfolgt in aller Regel durch eine öffentliche Ankündigung. Die UWG hatte lediglich eine Pressemitteilung verschickt – allerdings ohne Hinweis auf eine Frist und ohne eigene Veröffentlichung.

Im Landkreis sind im Hinblick auf die Kandidatenlisten zur Kommunalwahl am 15. März bisher keine vergleichbaren Fälle bekannt, teilte Barbara Beck, Pressesprecherin am Landratsamt, mit. Noch bis Donnerstag, 23. Januar, können Wahlvorschläge bei der Stadtverwaltung vorgelegt werden. Gruppierungen, die bereits einen Vorschlag eingereicht haben, „können etwaige Mängel noch bis zum Stichtag 3. Februar heilen“, teilte Pressesprecherin Lena Choi mit. Die Gruppierungen würden dann von der Wahlleitung im Starnberger Rathaus schnellstmöglich auf etwaige Mängel hingewiesen und könnten diese korrigieren. Die Wahlleitung übernimmt dabei lediglich die Vorprüfung der Wahlvorschläge. Über deren Zulässigkeit entscheidet der Wahlausschuss am 4. Februar.

Wahlordnung

Eine Nominierungsveranstaltung muss nicht öffentlich sein. Die Vorgaben ergeben sich aus der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung. Demnach sind Teilnahmeberechtigte schriftlich – durch öffentliche Ankündigung oder einzeln – zu laden. Die Ladung muss spätestens am dritten Tag vor der Versammlung veröffentlicht sein. Eine persönliche Einladung ist möglich, sofern die jeweilige Partei oder Wählergruppe die Teilnahmeberechtigung per Satzung auf ihre Mitglieder beschränkt hat. Allerdings gelten weder ein Aufruf über soziale Netzwerke noch ein Hinweis auf der Homepage als öffentliche Ladung. In Betracht kommen eine Anzeige in einer Tageszeitung, in einem Mitteilungsblatt sowie ein öffentlicher Aushang.phaa

Die UWG wiederholt ihre Aufstellungs- und Nominierungsversammlungen am kommenden Montag. Dabei werden sowohl Bürgermeisterkandidat Janik als auch die insgesamt 30 UWG-Stadtratsbewerber in gemeinsamer Sitzung bestätigt. Zwar wurde Pfaffinger signalisiert, dass die Liste der Stadtratskandidaten nun wohl doch nicht zu beanstanden sei, dennoch will er sichergehen: „Ich mache das jetzt auf alle Fälle“, sagte er. Voraussetzung für eine korrekte Nominierung ist die Teilnahme von jeweils drei UWG- und Freie-Wähler-Mitgliedern.

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