Eine Gruppe junger Männer missbraucht eine 14-Jährige vor laufender Kamera, legt die Bewusstlose bei Eiseskälte in einen Hamburger Hinterhof. Doch ins Gefängnis muss nur ein Angeklagter.
Vier junge Männer missbrauchen in Hamburg-Harburg eine betrunkene 14-Jährige, ein anderes Mädchen filmt das Verbrechen und gibt Regie-Anweisungen. Schließlich lassen sie die spärlich bekleidete Jugendliche besinnungslos bei Temperaturen um den Gefrierpunkt in einem Hinterhof zurück.
Für dieses Verbrechen vom 11. Februar hat das Landgericht Hamburg die fünf Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt – vier jedoch auf Bewährung. Freunde und Verwandte der angeklagten Jugendlichen im Zuschauerraum jubeln. Vier Jahre in Haft muss nur der einzige erwachsene Angeklagte, ein 21-Jähriger.
„Die Strafen mögen der Öffentlichkeit milde erscheinen“, sagt der Vorsitzende Richter Georg Halbach bei seiner Begründung der Bewährungsstrafen. Doch die Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren hätten glaubhafte Geständnisse abgelegt, sich reumütig gezeigt und hätten gute Sozialprognosen. Zum Teil sollen sie in Jugendeinrichtungen untergebracht werden oder Therapien machen.
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Anders der 21-Jährige. Er habe im Prozess immer wieder andere Versionen geliefert und den Geschlechtsverkehr mit der 14-Jährigen als einvernehmlich dargestellt, meint Halbach. Doch das sei gelogen. Als der Richter ausführt, wie die Tat nach Überzeugung des Gerichts ablief, äußert der Angeklagte lautstark seinen Unmut.
„Er will sich das nicht länger anhören“, übersetzt die Dolmetscherin des Serben. „Das muss er ertragen“, entgegnet der Richter knapp. Er sieht bei dem Mann ohne festen Wohnsitz erhebliche Fluchtgefahr ins Ausland und setzt den Haftbefehl deshalb nicht aus.
Zwei Angeklagte und ihre gesetzlichen Vertreter sitzen in Hamburg im Landgericht. Ein halbes Jahr nach der brutalen Vergewaltigung einer 14-Jährigen in Hamburg-Harburg. (Foto: dpa)
Rückblende: Die 14-Jährige steht zum Tatzeitpunkt unter der Obhut des Jugendamtes Wandsbek und ist in einer Jugendwohnung untergebracht. Eine Mitbewohnerin schlägt ihr vor, mit zu einer Geburtstagsfeier zu kommen. 14 Jahre wird der Gastgeber, der in dieser Nacht zum Täter wird, alt. Man unterhält sich, die 14-Jährige trinkt Whiskey. Dann hat sie mit einem 16-Jährigen Sex – laut Gericht noch freiwillig. Doch der Alkohol habe sie schließlich widerstandsunfähig gemacht.
„Es hing vom Zufall ab, ob sie gefunden wird“
Das habe der 21-Jährige genau erkennen können, als er das Mädchen schließlich vergewaltigte, ist die Jugendstrafkammer überzeugt. Auch einige Gäste missbrauchen das Mädchen. Das filmen mehrere der Täter, auch die 15 Jahre alte Mitbewohnerin des Opfers. Die 14-Jährige sei zum Objekt degradiert worden, sagt Halbach. Schließlich hätten die Täter sie im Hof weggeworfen wie Müll. „Es hing vom Zufall ab, ob sie gefunden wird.“
Auch hätte die Jugendliche an ihrem Erbrochenen ersticken können. Im Krankenhaus hatte das Mädchen nur noch eine Körpertemperatur von 35,4 Grad und einen Blutalkoholwert von 1,9 Promille. Gefährliche Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung waren deshalb weitere Punkte, für die sich einige der Täter in dem Verfahren – das überwiegend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand – verantworten mussten.
Das Opfer habe sich nach der Tat stark zurückgezogen und nur noch schwer Vertrauen fassen können, berichtet Halbach. Im Prozess habe die 14-Jährige nicht befragt werden können. „Wir wissen nicht, wo sie ist.“
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