Mexiko: „El Chapo“ droht in USA nicht die Todesstrafe

Der an die USA ausgelieferte Drogenboss Joaquin „El Chapo“ Guzman kann nach Auffassung der mexikanischen Behörden nicht zum Tode verurteilt werden. „In allen Auslieferungsgesuchen hat die US-Regierung garantiert, dass er nicht hingerichtet wird“, sagte der für internationale Angelegenheiten zuständige Staatsanwalt Alberto Elias Beltran heute im Fernsehsender Foro TV.

Auch im bilateralen Auslieferungsvertrag zwischen Mexiko und den USA ist die Todesstrafe explizit ausgeschlossen.

Gegen den früheren Chef des Sinaloa-Kartells liegen sechs Anklagen in verschiedenen US-Bundesstaaten vor. Unter anderem werden ihm in Texas Mord, Drogenhandel, organisierte Kriminalität und Geldwäsche zur Last gelegt. Da in Texas bei Mord die Todesstrafe verhängt werden kann, mussten die US-Behörden Mexiko garantieren, dass Guzman nach seiner Auslieferung und einem Schuldspruch nicht hingerichtet wird. Angesichts der schweren Vorwürfe droht ihm allerdings eine sehr lange Haftstrafe.

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