Das Landgericht Hannover sprach den 39-Jährigen am Mittwoch des versuchten Mordes schuldig. Damit entspricht das Gericht dem Wunsch der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert.
Umfassendes Geständnis
Der Angeklagte habe ein umfassendes Geständnis abgelegt und Verantwortung übernommen, sagte der Anwalt des Angeklagten. Der 39-jährige Täter hatte zum Prozessauftakt gestanden, dass er Ende November in Hameln die 28-Jährige auf grausame Weise töten wollte. Nach Faustschlägen, Messerstichen und Axthieben band er die Frau laut Anklage an die Anhängerkupplung und fuhr schnell los.
Nach rund 200 Metern löste sich das Seil, das Opfer überlebte schwer verletzt. Während der Tat saß der damals knapp dreijährige Sohn der beiden im Auto. Hintergrund des Gewaltexzesses war ein Streit um Unterhaltszahlungen.
Mann muss 137.000 Euro zahlen und für Folgeschäden aufkommen
Die Staatsanwältin führte dagegen an, das Opfer habe reanimiert werden müssen und nur durch ein Wunder überlebt. Es lägen keine Anhaltspunkte für eine Strafmilderung vor. „Er wollte sich über sie erheben, er wollte sie demütigen, er wollte sie töten.“ Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war die Tat geplant.
Die Frau, die physisch und psychisch unter den Folgen des Verbrechens leidet, trat als Nebenklägerin auf. Während des Prozesses wurde auch der kleine Sohn als Nebenkläger zugelassen. In einem Vergleich haben sich die Anwälte der Parteien auf ein Schmerzensgeld von 137.000 Euro geeinigt, wie der Richter verkündete. Zudem soll der Mann für mögliche Folgeschäden aufkommen, sollten diese nicht von den Sozialversicherungen bezahlt werden. Der Angeklagte besitzt ein Haus in der Nähe von Hameln.
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