Ab Samstag, 1. Juli, wird die Probezeit für Führerschein-Neulinge um ein Jahr auf drei Jahre verlängert. Außerdem wird die Missachtung des Handyverbots am Steuer als neues Delikt für Führerschein-Neulinge eingeführt. Ein Verstoß führt zu einer verkehrspsychologischen Nachschulung sowie zu einer Verlängerung der Probezeit um ein weiteres Jahr auf vier Jahre.
Im Katalog der Führerscheindelikte finden sich schwere Verkehrsvergehen wie Fahrerflucht, Vorrangverletzung, Überfahren des Rotlichts, Geisterfahrten oder höhere Geschwindigkeitsübertretungen. Die Aufnahme des Handyverbots richtet sich speziell gegen Ablenkung im Straßenverkehr. Vor allem junge Autofahrerinnen und Autofahrer sind durch Handynutzung am Steuer gefährdet. „Junge Männer sind nach wie vor Risikogruppe Nummer Eins. Drei von vier Verkehrstoten im Jahr 2016 waren Männer, bei den 20- bis 24-Jährigen sogar neun von zehn. Die Verlängerung der Probezeit und das Handyverbot setzen genau hier an“, betonte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ).
Neu ist ab 1. Juli auch ein Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz (StVUStG). Bisher ist die Erfassung von Straßenverkehrsunfällen in Österreich nicht ausdrücklich geregelt, sondern ergibt sich aus den Zuständigkeiten des Innenministeriums für die Verkehrsstatistik sowie des Verkehrsministeriums für die Verkehrspolitik und Unfallforschung. Mit der Einführung des Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetzes wird die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Unfälle neu geregelt und erstmals die Möglichkeit zur Unfall-Tiefenforschung in Österreich geschaffen.
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