Seehofer gegen „Ehe für alle“, aber für Adoptionsrecht für Homosexuelle

© dpa Horst und Horst: Der CSU-Chef könnte sich eine solche Beziehung nicht vorstellen. Beim Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare zeigt sich Seehofer jedoch offen.

CSU-Chef Horst Seehofer hat sich im Streit über die „Ehe für alle“ offen für ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare gezeigt. Darüber könne man „viel, viel eher reden, als über die Gleichstellung der Ehe“, sagte er der „Mittelbayerischen Zeitung“ (Freitagausgabe). Er habe früher Probleme mit dem Adoptionsrecht für Homosexuelle gehabt: „Aber nachdem ja in die Lebenspartnerschaft eingebrachte Kinder auch in dieser gleichgeschlechtlichen Partnerschaft verbleiben dürfen, gibt es eigentlich keinen durchschlagenden Grund dagegen.“

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Der Bundestag wird am (heutigen) Freitag voraussichtlich über die Einführung der „Ehe für alle“ entscheiden. Voraussetzung für die von SPD, Grünen und Linkspartei angestrebte Abstimmung ist, dass zu Beginn der Sitzung mit einer Mehrheit der Stimmen die Tagesordnung geändert wird. Abgestimmt wird ohne Fraktionszwang, nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel das Thema als eine Gewissensfrage deklariert hatte.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte in der ZDF-Sendung „Maybritt Illner“, Merkel habe sich verzockt: „Sie hatte in Parteikreisen abgesprochen: Wir gehen in Richtung Gewissensentscheidung, aber das erklären wir erst im Wahlkampf.“ Dabei habe sie nicht realisiert, dass das Fenster der Gesetzgebung in dieser Woche noch sperrangelweit offen sei.

EU-Kommissar Oettinger befürwortet Ehe für alle

EU-Kommissar Günther Oettinger (CDU) hat sich hingegen deutlich für die Ehe für alle ausgesprochen. „Im Grunde genommen ist die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft im Gesetz und in der Rechtsprechung schon heute mit ganz wenigen Ausnahmen der Ehe gleichgestellt“, sagte Oettinger der Zeitung „Welt“ (Freitag) vor der an diesem Freitag geplanten Bundestagsabstimmung. Er sei für eine völlige gesetzliche Gleichstellung homosexueller Paare. Der Zeitpunkt dafür sei jetzt da, man sollte das Momentum nutzen, betonte Oettinger.

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„Wenn sich zwei Menschen finden, die füreinander einstehen und eine Ehe eingehen, dann ist das die kleinste Form der Solidargemeinschaft, aus der viel Positives für die Gesellschaft entstehen kann“, so Oettinger. „Ob ein Kind, das keine Eltern hat, bei seinen Großeltern oder bei Pflegeeltern aufwächst oder aber liebevoll von zwei verheirateten Männern oder zwei verheirateten Frauen groß gezogen wird – es kommt auf die Liebe zu den Kindern und die Bereitschaft und die Befähigung zur Kindererziehung an.“

Maas hält Grundgesetzänderung für nicht nötig

Unterdessen hält Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eine Grundgesetzänderung zur Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare für „nicht erforderlich“. „Wir sehen einen Wandel des traditionellen Eheverständnisses, der angesichts der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers die Einführung der Ehe für alle verfassungsrechtlich zulässt“, sagte Maas der „Bild“-Zeitung (Freitag). Die Zeit sei längst „mehr als reif für diesen Fortschritt“, betonte der Minister. „Unser Recht muss für alle gleich sein.“

Eine Gruppe von Unionsabgeordneten um den Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hans-Peter Uhl prüft rechtliche Schritte gegen das Gesetz zur „Ehe für alle“. „Wir prüfen, ob ein Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen Unvereinbarkeit des Gesetzes zur Ehe für alle mit Artikel sechs des Grundgesetzes eingereicht wird“, sagte der CSU-Politiker dem Berliner „Tagesspiegel“ (Freitag).

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Um die „Ehe für alle“ einzuführen, müsse es eine Verfassungsänderung geben, sagte Uhl der Passauer Neuen Presse (Freitag). Es gebe einschlägige Verfassungskommentare, die zeigten, dass die „Ehe für alle“ verfassungswidrig wäre. „Das Bundesverfassungsgericht knüpft die Ehe an zwei Bedingungen: Sie ist eine dauerhafte Verantwortungsgemeinschaft. Und sie ist darauf ausgerichtet, Kinder hervorzubringen. Das geht nur mit Mann und Frau.“

Bei der abstrakten Normenkontrolle wird die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz überprüft. Der Artikel sechs des Grundgesetzes stellt die Ehe unter besonderen staatlichen Schutz. Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten die Ehe bislang als Verbindung von Mann und Frau definiert. Die abstrakte Normenkontrolle müsste von einem Viertel der Bundestagsabgeordneten, also 158 Parlamentariern, beantragt werden, damit sich Karlsruhe mit der „Ehe für alle“ befasst. Für CDU und CSU sitzen insgesamt 309 Abgeordnete im Bundestag.

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