Das Kündigungsrecht für die Kfz-Versicherung ist ein Punkt, den viele kostenbewusste Verbraucher traditionell in ihrem Terminkalender stehen haben. Jetzt ist es wieder soweit. Doch noch immer wissen Autohalter nicht um das ihnen stets bis Ende November zustehende Recht, zu einer günstigeren Versicherung zu wechseln – und damit ihre Kosten zu senken. Doch der Herbstmonat bringt noch weitere Neuerungen für Verbraucher. WELT gibt einen Überblick.
Anbieterwechsel prüfen
Für jeden vierten Autofahrer ändert sich ab Januar 2020 der Regionalklassenwert der Kfz-Versicherung. Grund genug, die Anbieter zu vergleichen. Ändert sich bei der eigenen Versicherung der Tarif, dann hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Aber auch alle anderen, die den Anbieter wechseln wollen, können ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat zur Hauptfälligkeit kündigen. Und weil die bei den meisten Verträgen der 31. Dezember ist, muss eine ordentliche Kündigung bis zum 30. November erklärt werden.
Rund 5,1 Millionen Halter würden von einer niedrigeren Einstufung profitieren, so der Versicherungsverband GDV. In 4,2 Millionen Fällen werde aber heraufgestuft. Und für 32 Millionen Halter mit Kfz-Haftpflicht ändere sich in der neuen Regionalstatistik der Versicherer nichts. Aber auch sie haben die Möglichkeit, den Anbieter zum Jahresende zu wechseln, wenn sie einen gefunden haben, der besser, günstiger oder beides ist.
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen
Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können Arbeitnehmer bei ihrem Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen und damit ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Dadurch sinkt die Steuerlast und es wird mehr Nettolohn überwiesen. Der Antrag für den Veranlagungszeitraum 2019 muss bis spätestens 30. November 2019 gestellt werden. Dann wirken sich die eingetragenen Freibeträge schon beim Dezembergehalt aus.
Freibeträge lassen sich eintragen für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeit, Fortbildungskosten oder Kosten für doppelte Haushaltsführung. Auch Sonderausgaben für die Kinderbetreuung, Unterhalt für den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder Krankheits- und Pflegekosten akzeptiert das Finanzamt.
Einzige Bedingung: Die Aufwendungen müssen um mindestens 600 Euro über der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro liegen, damit sie in der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen werden können.
An Black Friday und das Klima denken
Der Black Friday gilt als Auftakt zum Weihnachtsgeschäft. Am 29. November bieten Online-Shops und Händler hohe Rabatte. Viele Anbieter dehnen die Schnäppchenzeit auch noch aus. Zu den Händlern, die beim Black Friday in Deutschland mitmachen, zählen neben Amazon und Ebay auch Unternehmen wie beispielsweise Saturn, Tchibo, Otto oder Zalando.
Zufällig findet auch der nächste globale Klimastreik der Umweltaktivisten von Fridays for Future am 29. November statt. Es ist der vierte globale Klimastreik. Beim dritten am 20. September sind allein in Deutschland rund 1,4 Millionen Menschen für die Rettung des Klimas und eine konsequentere Umweltpolitik der Regierung auf die Straße gegangen. Verbraucher sollten sich zeitig über mögliche Einschränkungen informieren.
Antrag der eID-Karte
Alle Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab November eine sogenannte eID-Karte beantragen. Auf der Karte sind alle relevanten Identifizierungsdaten gespeichert. Sie soll den sicheren Online-Nachweis der eigenen Identität gegenüber E-Government-Dienstleistungen ermöglichen.
Zwar gibt es bereits einen Personalausweis mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis, die es dem Karteninhaber ermöglicht, seine Identität gegenüber Online-Diensten einfach und sicher nachzuweisen. Aber diese eID-Funktion sei nicht für jedermann zugänglich, so die Bundesregierung. Denn der deutsche Personalausweis werde ausschließlich an Deutsche ausgegeben.
Auch Besitzer eines elektronischen Aufenthaltstitels, der ebenfalls mit einer eID-Funktion ausgestattet sei, könnten sich sicher identifizieren. Doch Unionsbürger hätten somit keinen Zugang zur Online-Ausweisfunktion. Auch deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, wären im Nachteil, weil ihre Auslandsadresse nicht in den Personalausweis aufgenommen wird.
Pflegeheime werden geprüft
Am 1. November beginnen die externen Prüfungen in den 13.000 deutschen Pflegeeinrichtungen. Das betrifft rund drei Millionen Menschen, die in Pflegeeinrichtungen untergebracht sind. Die Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und den Prüfdienst der privaten Krankenkassen ersetzt den sogenannten Pflege-TÜV. Bis Ende 2020 soll jedes Heim nach den neuen Regeln unter die Lupe genommen worden sein. Die Reform war notwendig geworden, weil die bisherigen Heimnoten als viel zu positiv in der Kritik standen.
Bereits am 1. Oktober begann die Erhebung bestimmter Qualitätsdaten. Nicht alle, aber ausgewählte Ergebnisse der Prüfungen sollen für die Öffentlichkeit einsehbar sein können, so der MDK.
Behörden müssen elektronische Rechnungen annehmen
Alle öffentlichen Auftraggeber sind gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU dazu verpflichtet, zukünftig E-Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Die Annahme und Weiterverarbeitung von elektronischen Rechnungen ist schon seit fast einem Jahr für die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane des Bundes Pflicht. Ab dem 27. November 2019 ziehen alle weiteren Behörden der Bundesverwaltung nach und müssen E-Rechnungen akzeptieren. Das regelt die E-Rechnungsverordnung.
Ab November 2020 müssen alle Unternehmer, die mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten, ihre Rechnungen auf elektronischem Weg einreichen. Dafür ist die Registrierung in einem Verwaltungsportal notwendig.
Medikamente per Kurier ins Haus
Bereits seit dem 22. Oktober gelten neue Regelungen für Apotheken: Künftig sind Botendienste auf Kundenwunsch zulässig, zudem ist eine ausreichende Beratung bei Auslieferung des Arzneimittels sicherzustellen, teilt das Gesundheitsministerium mit. Das ist aber nur die Vorhut zu der Reform der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung am 1. Januar 2020. Dann gibt es „mehr Geld für Notdienste sowie für die Abgabe von Betäubungsmitteln und besonders dokumentationsaufwändige Arzneimittel“.
Bei der Abgabe eines Fertigarzneimittels wird aktuell ein Zuschlag von 16 Cent erhoben. Der Betrag dient der Förderung der Apotheken-Notdienste. Der Zuschlag fließt in einen Fonds, aus dem für jeden über Nacht vollständig erbrachten Notdienst ein pauschaler Zuschuss gezahlt wird. Zum Jahreswechsel steigt der Zuschuss auf 21 Cent. Die Unterstützung kommt laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vornehmlich den Apotheken in strukturschwachen Regionen zugute, die häufig Notdienste leisten.
Für die Abgabe von Betäubungsmitteln und anderen besonderen Arzneimitteln, deren Abgabe aufwändig dokumentiert werden muss, ist ebenfalls eine Erhöhung des Zuschlags von 2,91 Euro auf 4,26 Euro vorgesehen.
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