Bund will Beschränkungen für private Feste und Alkoholausschank

Der Bund schlägt angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen mit dem Coronavirus für Feiern in privaten Räumen eine Beschränkung auf maximal 25 Teilnehmer vor. In öffentlichen Räumen solle die Beschränkung bei maximal 50 Teilnehmern liegen, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Entwurf für die Beschlussvorlage des Bundes zu den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit der Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Dienstag.

Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung über die Zahlen berichtet. Demnach sollen die Regeln dort gelten, wo der Inzidenzwert, der die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Zeitraum von einer Woche beschreibt, größer als 50 ist. Das Kanzleramt sei demnach dagegen, andere Faktoren als die 7-Tage-Inzidenz als Maßstab zu nehmen.

Die Regel ist nach Informationen der Zeitung unter den Bundesländern sehr umstritten und dürfte bei der Videokonferenz mit Merkel am Dienstag daher für Diskussionen sorgen. Demnach ist beispielsweise Rheinland-Pfalz gegen strengere Regeln im Privaten, Niedersachsen will keine feste Zahlen im Beschluss haben.

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(200225) -- WUHAN, Feb. 25, 2020 (Xinhua) -- Liu Senbo (R) and his colleague Mei Yiqi put on protective suits upon their arrival at the Leishenshan (Thunder God Mountain) Hospital in Wuhan, central China's Hubei Province, Feb. 24, 2020. Liu Senbo, a 46-year-old veteran from Guangzhou, South China's Guangdong Province, has been in Wuhan to help the novel coronavirus control efforts from Feb. 19. Clad in protective suits, he now works as a patient sample "deliveryman." He fetches samples collected from COVID-19 patients in the Leishenshan Hospital twice a day, and sends them to a virus testing center of Guangdong KingMed Diagnostics Group located in Wuhan to be tested. (Xinhua/Xiao Yijiu) | Keine Weitergabe an Wiederverkäufer.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte vor den Beratungen für eine bundesweit einheitliche „Corona-Ampel“ plädiert, die sich an den aktuellen Infektionen orientieren und bei einem Anstieg einen Mechanismus auslösen soll. In einigen Bundesländern gibt es eine solche „Ampel“ bereits.

Bund bringt Ausschankverbot für Alkohol ins Spiel

Der Bund plant zudem keine neuen Öffnungsschritte im gatronomischen Bereich. Um eine korrekte Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen, sollen Ordnungsbehörden Verstöße etwa bei falschen persönlichen Angaben in Restaurants in Zukunft mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro belegen können.

Der Alkoholausschank soll in besonders betroffenen Regionen unter bestimmten Bedingungen befristet werden. Um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren, müssten bei ansteigendem Infektionsgeschehen „zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden“, heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Entwurf.

Merkel hatte bei einer Videokonferenz des CDU-Präsidiums am Montag nach Angaben aus Teilnehmerkreisen vor einem deutlichen Anstieg der Corona-Neuinfektionen in Deutschland gewarnt. Wenn diese sich wöchentlich so weiterentwickelten, werde es zu Weihnachten 19.200 Neuinfektionen am Tag geben. Die Kanzlerin habe das hochrechnen lassen, hieß es. Priorität hätten Schulen, die Kindertagesstätten und die Wirtschaft, sagte Merkel. Man müsse lokale Infektionsherde sehr deutlich angehen, sonst habe man an Weihnachten Zahlen wie in Frankreich, wo die Lage wieder extrem angespannt ist.

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