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Gesetz ermöglicht Lockdown-Ausnahmen

31. Dezember 2020 gschirrl 0

Die Regierung schickt am letzten Tag des Jahres 2020 das Gesetz zum „Freitesten“ aus dem Lockdown auf den Weg. Die Novelle zum Epidemiegesetz und COVID-19-Maßnahmengesetz schafft Ausnahmeregelungen für Personen, von denen lediglich eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht – durch negative Testergebnisse oder eine in den vergangenen drei Monaten durchgemachte Erkrankung.