Volker Erb hat lange gezögert, seine juristische Expertise zur Corona-Krise öffentlich zu machen. Der 56-Jährige ist Rechtswissenschaftler, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Sein Schriftenverzeichnis ist umfangreich; er ist Mitherausgeber von Großkommentaren zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozessordnung, hat also einen Ruf zu verlieren. Der Professor möchte politisch nicht instrumentalisiert werden – schon gar nicht von Kräften, die an der Gefährlichkeit des Covid-19-Virus zweifeln.
Andererseits sieht er sich auch in der Verantwortung, seine Sichtweise als Strafrechtler in die Debatte einzubringen. Also schrieb er zu Jahresbeginn zunächst einen Brief, adressiert an das Kanzleramt und das Bundesministerium für Gesundheit. Angefügt war eine gutachterliche Stellungnahme, in der Erb die Bundesregierung darauf hinwies, dass ihr Vorgehen bei der Impfstoffbeschaffung möglicherweise strafbar sein könnte. Eine Antwort hat er bis heute nicht erhalten.
Vorige Woche dann meldete sich der bayerische Ministerpräsident Markus Söder zu Wort.
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