Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dass neu installierte Heizungen von 2024 an zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen. Allerdings soll es im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) Ausnahmen geben, etwa für Personen, die älter als 80 Jahre sind, oder wenn die Neuerung baulich nicht funktioniert. Zudem sind Übergangsfristen und Havarieregeln geplant.
Technisch werden neben der von den Grünen präferierten Wärmepumpe und der Fernwärme auch andere Lösungen erlaubt. So ist neben der Verbrennung von grünem Wasserstoff aus Ökostrom auch die blaue Variante aus Erdgas zulässig, dessen CO₂ eingelagert wird. Auch auf das Energieeffizienzgesetz hat sich die Ampel geeinigt.
Förderung muss noch abgestimmt werden
Diese Kompromisse verlauteten am Freitagabend aus dem Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne). Sein ursprünglicher GEG-Entwurf wurde abgeschwächt: Im Koalitionsausschuss hatten FDP und SPD kürzlich darauf gedrungen, dass die Wärmewende technologieoffen und für die Bürger finanzierbar erfolgen müsse. Wie genau die Förderung aussehen soll, ist weiterhin unklar. Das werde zwischen Habecks Haus, dem Finanzministerium von Christian Lindner (FDP) und dem SPD-geführten Kanzleramt entschieden, hieß es.
Es soll eine sozial gestaffelte Unterstützung aus dem Klima- und Transformationsfonds geben. Der geänderte Entwurf geht jetzt in die Anhörung der Länder und Verbände und dürfte am 19. oder 24. April ins Kabinett kommen. Anschließend folgen die Beratungen im Bundestag und die Verabschiedung.
Der Vorlage zufolge sind über Achtzigjährige von den Vorschriften ausgenommen, sie können sich also auch 2024 und danach noch neue Gas– oder Ölheizungen einbauen lassen. Wird ihr Haus aber verkauft oder vererbt, müssen jüngere Neueigentümer innerhalb von zwei Jahren das 65-Prozent-Ziel erfüllen. Eine weitere Ausnahme ist diese: Geht eine alte, nach 2024 noch laufende Heizung kaputt, ist sie nicht sofort durch eine Ökovariante zu ersetzen, sondern kann repariert werden und noch drei Jahre weiterlaufen. Fällt sie in dieser Zeit wieder aus, verlängert sich die Frist.
Vollständiger Austausch bis 2045
Wer 2023 noch eine neue Öl- oder Gasanlage einbaut, darf sie nur maximal 22 Jahre betreiben. Auch alle anderen Bestandsnutzer haben sich dann auf einen Zwangsaustausch einzustellen: Im Jahr 2045, wenn Deutschland CO2-neutral sein will, müssen alle fossilen Heizungen aus den Kellern sein.
Vom Tisch ist indes Habecks Idee, dass die generelle Austauschpflicht von Heizungen nach 30 Jahren künftig auch für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt. Weil das nicht kommt, können auch vor 2015 angeschlossene Kessel bis maximal 2045 weiterlaufen.
Hohe Ansprüche an neue Gasheizungen
Der Einbau von Gasheizungen ist von 2024 an nur noch möglich, wenn sie „wasserstoffbereit“ sind. Theoretisch reicht es, dass sie zu zwei Dritteln damit laufen, technisch müssen sie aber zu 100 Prozent dafür geeignet sein; noch gibt es kaum Modelle, die eine Mischung in so hohen Verhältnissen verkraften. Voraussetzung für diese „Erfüllungsoption“ ist zudem ein Wasserstoffnetz ähnlich dem Wärmenetz. Dafür müssen die Netzbetreiber mit Genehmigung der Bundesnetzagentur gebietsweise Transformations- und Investitionspläne vorlegen.
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