Faeser sieht „historisches Momentum“ für neues EU-Asylsystem

Die Bundesregierung will sich nach Angaben von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) für Asylverfahren an den EU-Außengrenzen einsetzen und damit eine Reform der europäischen Flüchtlingspolitik ermöglichen. Faeser sagte am Sonntagabend in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“, es gebe „ein historisches Momentum, dass wir mit anderen europäischen Staaten es schaffen können, ein gemeinsames Asylsystem auf den Weg zu bringen“. Es sei unglaublich wichtig, betonte sie, die Registrierung und die Identifizierung von Migranten bereits „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ durchzuführen.

Faeser erklärte weiter, die Ampel habe sich darauf geeinigt, dass „an den Grenzen schon Asylverfahren stattfinden können. Das heißt, dass bereits dort die Registrierung und Erfassung und Identifizierung der Geflüchteten stattfinden wird“. Im Zuge eines „Ausgleichs“ innerhalb der EU sei dann die „Solidarität der anderen Staaten“ gefragt. Diejenigen, die die „Schutzquoten“ erfüllten, müsse dann auch aufgenommen werden.

Über die Einzelheiten des neuen Verfahrens sei sie seit Monaten mit anderen EU-Ländern im Gespräch, so Faeser. Deutschland arbeite dabei unter anderem mit Frankreich, Italien, Spanien, Schweden und Belgien zusammen. Im Gespräch sei eine Bearbeitungszeit der Asylanträge von maximal zwölf Wochen, aber um die Zeiten werde noch gerungen.

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Migrationssteuerung

Die EU-Staaten arbeiten an einer umfassenden Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die Mitgliedstaaten verständigten sich im Sommer vergangenen Jahres zwar auf verschärfte Regeln an den europäischen Außengrenzen und eine Reform der Datenbank zur Abnahme von Fingerabdrücken. Einigungen mit dem EU-Parlament bei diesen Themen stehen jedoch noch aus. Hinzu kommt, dass die 27 Staaten beim Kern einer möglichen Reform – etwa bei der Frage nach einer Verteilung von Asylbewerbern – weit von einer Lösung entfernt sind. Die Mitgliedstaaten müssen nun ihre Verhandlungsposition der EU-Kommission mitteilen.

Laut Faeser prüft die Bundesregierung außerdem, ob Asylverfahren in Ländern jenseits der EU durchgeführt werden könnten. Es seien „rechtsstaatliche Migrationsabkommen mit Drittstaaten“ geplant, sagte sie der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Ob im Rahmen dessen auch die Feststellung eines Schutzstatus in Drittstaaten möglich ist, das prüfen wir.“ Das Bundesinnenministerium bestätigte dem ZDF das Vorhaben.

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Zuwanderung

Im vergangenen Jahr wurden in den Staaten der Europäischen Union eine Million Asylanträge gestellt, so viele wie seit 2016 nicht. Hinzu kamen fast vier Millionen Menschen aus der Ukraine, die in der EU zwar keinen Asylantrag stellen müssen, aber auch weiterhin untergebracht und versorgt werden müssen.

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