Nächster Anlauf zu Energieeffizienzgesetz

Die Grundlage des Energieeffizienzgesetzes bildet eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018, die bis 2020 hätte umgesetzt werden sollen. Österreich erwies sich allerdings als säumig, weswegen der Republik aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens eine Strafzahlung droht.

Das ursprüngliche Gesetz sollte aus Sicht der Koalition dazu beitragen, nationale und EU-weite Klimaziele zu erreichen, indem der Energieverbrauch in Österreich bis 2030 um 18 Prozent verringert wird. Das Gesetz sah verbindliche Vorgaben für Bund und Länder vor – dafür wäre aber eine Verfassungsmehrheit notwendig gewesen.

Diese scheiterte letztlich aber nicht nur am Veto der FPÖ, sondern auch der SPÖ: Am Mittwoch letzter Woche stimmten 107 Abgeordnete für, 59 Abgeordnete gegen das Gesetz, die Zweidrittelmehrheit wurde damit verfehlt. Die SPÖ kündigte ja an, Regierungsvorhaben zu blockieren, um Antiteuerungsmaßnahmen zu forcieren.

Jörg Leichfried und Pamela Rendi-Wagner (beide SPÖ) während einer Nationalratssitzung

ORF/Roland Winkler
Die SPÖ unter der scheidenden Parteivorsitzenden Pamela Rendi-Wagner stimmte gegen das Gesetz

Abgespecktes Gesetz soll beschlossen werden

Vorgesehen waren eigentlich Förderungen von jährlich 190 Millionen Euro für Haushalte und Unternehmen. Nun soll also eine Regelung beschlossen werden, die mit einem einfachen Gesetz auskommt. Damit können die Länder bei der Verpflichtung zum Sparen jedoch nicht einbezogen werden.

Kritik kam am Mittwoch erneut von der FPÖ: Auch das um Verfassungsbestimmungen erleichterte Gesetz kritisiere man. Es führe zu Kompetenzabwanderung zur EU, und deren Energiepolitik sei im Gesamten auf dem Holzweg, sagte FPÖ-Mandatar Gerhard Deimek in einer Pressekonferenz. Die europäischen Klimaziele seien ideologisch überschießend, und beim forcierten Erneuerbarenausbau werde auf Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit vergessen, so Deimek.

Strompreise für Industrie sollen kompensiert werden

Weiters auf der Tagesordnung finden sich das Paket gegen Kinderarmut und die Strompreiskompensation für die Industrie. Diese wird Industrieunternehmen 75 Prozent der indirekten CO2-Kosten mit in Summe 233 Mio. Euro abgelten. Nach dem Parlamentsbeschluss ist auch noch der Segen der EU-Kommission notwendig. Da es auch noch den mit 450 Millionen Euro budgetierten Energiekostenzuschuss gibt, ist der Bezug beider Förderungen ausgeschlossen.

Das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz war – als Teil eines Antiteuerungspakets – bis Mitte Juli 2022 in Begutachtung und zielt auf international tätige Großunternehmen mit mehr als einer Gigawattstunde Stromverbrauch im Jahr, die unter das EU-Emissionshandelssystem ETS fallen. Die Antragstellung soll ab Herbst 2023 möglich sein und die Auszahlung über die Förderbank aws bis Ende des Jahres erfolgen.

Paket gegen Kinderarmut wird beschlossen

Auch die Entlastungsmaßnahmen, mit denen unter anderem Kinderarmut entgegengewirkt werden soll, sollen beschlossen werden. Die Regierung kündigte Maßnahmen an, mit denen finanziell Schwächere bis Ende 2024 pro Kind und Monat 60 erhalten sollen. Geplant ist das für Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe und Ausgleichszulage. Dieselbe Leistung sollen auch Alleinerziehende erhalten, die Einkünfte unter 2.000 Euro brutto pro Monat aufweisen – sowie Sozialhilfebeziehende ohne Kinder, diese aber nur bis Ende des Jahres.

Schon nach der Ankündigung gab es Kritik der SPÖ, diese erneuerte Vizeklubchef Jörg Leichtfried am Mittwoch. Er schrieb in einer Aussendung, dass gerade einmal ein Fünftel des angekündigten Pakets gegen Kinderarmut als Antrag vorliege, „80 Prozent der Regierungsversprechen fehlen“.

Enthalten sei nur die Sonderzahlung für Kinder von Sozialhilfebeziehern, nicht aber für jene von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Ausgleichszulagen sowie für die Kinder von Alleinerziehenden mit unter 2.000 Euro Bruttomonatsgehalt. Leichtfried bezeichnete das als „wirklich unfassbar“, die Regierung solle endlich abtreten.

Das Paket wurde von einigen NGOs nach der Vorstellung vergangene Woche als „erster wichtiger Schritt“ bezeichnet. Neben der SPÖ kam auch Kritik von der FPÖ, NEOS sah „treffsichere Hilfen“ statt „Gießkanne“. Schon vergangene Woche reagierte das Sozialministerium auf die SPÖ-Kritik: Die Leistungsbezüge würden mehrere Ressorts betreffen und dementsprechend mehrere gesetzliche Anpassungen erfordern – der kritisierte Entwurf sei nur der erste Schritt.

Schulstartpaket soll ausgebaut werden

Ebenfalls geplant sind Verbesserungen etwa beim Schulstartpaket „Schulstartklar“, hier wird die Zahlung von 120 auf 150 Euro ausgeweitet und zweimal im Jahr ausbezahlt. Anspruchsberechtigt sind jene in „finanziell prekären Situationen“ (sofern im Haushalt Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung bezogen wird). Aufgestockt werden auch die Mittel für die Plattform Weiterlernen.at, über die sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen gratis Zugang zu Lernhilfe durch NGOs und Lehramtsstudierende ermöglicht wird. Das Gesamtvolumen des Pakets beträgt laut Regierungsangaben rund 500 Millionen Euro.

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