Der Haftbefehl gegen sie werde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, sagte Hans Schlüter-Staats, Vorsitzender Richter der Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht Dresden, am Mittwochabend zum Abschluss der Urteilsbegründung. Die Reststrafe muss sie erst verbüßen, falls das Urteil rechtskräftig wird.
Sie muss sich nun zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, darf den in der Akte vermerkten Wohnsitz nur mit Zustimmung des Gerichts wechseln und muss nach ihrem Reisepass auch den Personalausweis abgeben.
Das Oberlandesgericht hatte die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme verurteilt. Es ließ Revision zu.
Richter zu Lina E.: „Fünf Jahre drei Monate ist heftig und gravierend“
Die Entscheidung zum Haftbefehl löste vor allem bei der Mutter der 28-Jährigen freudige Überraschung aus, die in frenetischem Beifall und Gejohle der Unterstützer um sie herum gipfelte. „Fünf Jahre drei Monate ist für jemanden in ihrem Alter und auch sonst heftig und gravierend“, hatte Schlüter-Staats einleitend zu der aus Kassel (Hessen) stammenden Studentin gesagt. Die “größte Hypothek des Verfahrens ist der Status, den sie hier erlangt haben“, bemerkte er noch persönlich.
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