Kommentar zur Klimapolitik durch Richter: Die Ampel an der Leine

Blasen Gerichte der Ampel das Licht aus? Während jedenfalls die Koalition sich gerade an der Quadratur des Kreises versucht, also das Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse zu aller Zufriedenheit umzusetzen oder gleich das Beil an die Verfassung zu legen, mahnt nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Sofortprogramme zum Klimaschutz in den Bereichen Verkehr und Gebäude an. Zwar ist es Wunschdenken, wenn die Deutsche Umwelthilfe daraus offenbar einen Anspruch auf ein sofortiges Tempolimit ableitet. Aber Handeln muss die Ampel, sollte die Entscheidung rechtskräftig werden.

Déjà-vu: Es war das Bundesverfassungsgericht, das mit einer weitreichenden Rechtsschöpfung den Gesetzgeber an die Kandare nahm. Die Grundrechte schützen demnach vor einer umfassenden Freiheitsgefährdung durch einseitige Verlagerung der durch die Verfassung vorgegebenen Pflicht, die Treibhausgase zu verringern, in die Zukunft. Der Gesetzgeber muss also Vorkehrungen für einen „freiheitsschonenden Übergang in die Klimaneutralität“ treffen.

Unmögliches wird nicht verlangt

Kein Zweifel: Die Politik muss sich an ihre selbst gesteckten Ziele halten, international und national. Der Druck, hier zu handeln, war also schon vor dem Ukrainekrieg mit seinen energiepolitischen Auswirkungen da. Der Gesetzgeber hat auch gehandelt. Nun reicht dem Oberverwaltungsgericht das Klimaschutz­programm der Regierung nicht: Es fehle ein Sofortprogramm, das kurzfristig wirke. Hier nimmt das Gericht den Klimagesetzgeber beim Wort. Unmögliches wird nicht verlangt.

Trotzdem steht die unter dem Motto „Mehr Fortschritt wagen“ angetretene Ampel ein weiteres Mal dumm da. Das alles schreit nicht nach weiterem Klein-Klein, sondern auch hier nach einem großen Wurf. Die Energiewende muss unter die Lupe genommen werden. Und der Gesetzgeber sollte sich nicht in solche Korsetts zwängen. Die Folge: ein Klimaregiment durch Richter. Doch das ist nicht ihre Aufgabe. Die Ampel muss tatsächlich handeln.

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