Experte zu Novelle: Zugangshürden für alle MA-Studien möglich

Bis Ende Februar läuft noch die Begutachtungsfrist für die Novelle des Universitätsgesetzes. Das Wissenschaftsministerium widersprach zuletzt, dass dadurch Master- und Doktoratsstudien „flächendeckend“ beschränkt würden. Rechtsprofessor Walter Obwexer hält in seiner aktuellen Stellungnahme das Gegenteilige fest.

Bisher ist das Rektorat einer Uni berechtigt, in fremdsprachigen Master- und Doktoratsstudien eine Studierendenanzahl festzulegen. Diese Berechtigung soll nun auf Master- und Doktoratsstudien erweitert werden, die „vom Nachweis ausreichender Kenntnisse oder besonderer Befähigung abhängen“. So steht es in der Novelle.

„Höchst allgemein formuliert“

In der Stellungnahme von Obwexer, die vom Senat der Universität Innsbruck beschlossen wurde, heißt es, dass die Passage „höchst allgemein formuliert und geeignet“ sei, den freien Zugang zu allen Master- und Doktoratsstudien zu beschränken.

Denn ein Abschluss eines Bachelorstudiengangs, der ohnehin als Voraussetzung für ein Masterstudium gilt, könnte selbst als „Nachweis ausreichender Kenntnisse“ oder „besondere Befähigung“ verstanden werden. In den Erläuterungen hielt sich das Wissenschaftsressort mit Erklärungen zurück.

Wiener Grüne gegen Parlamentsklub

Während der Präsident der Universitätenkonferenz (uniko) für „vernünftige und handwerklich gut gemachte“ Zugangsregeln plädiert, insbesondere bei Masterstudien, die übermäßig nachgefragt werden, übte die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) scharfe Kritik an der Novelle.

Das ÖVP-geführte Wissenschaftsministerium beschwichtigte, der grüne Koalitionspartner im Bund verteidigte das Vorhaben. Allerdings geht die Meinung innerhalb der Partei auseinander. Denn wie der „Standard“ kürzlich berichtete, lehnen die Wiener Grünen neue Zugangsregeln ab.

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