Regierung einig über Gesetz zu Bezahlkarte für Asylbewerber

Stand: 29.02.2024 20:11 Uhr

Die geplante Bezahlkarte für Asylbewerber sorgte für Krach in der Ampel: Die Grünen wollten einer bundesweiten Regelung nicht zustimmen. Jetzt gibt es nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios eine Einigung über eine bundesgesetzliche Regelung.

Der Streit über eine bundesrechtliche Regelung für eine Bezahlkarte für Asylbewerber ist beigelegt: Die Ampelregierung hat sich auf eine Regelung verständigt, nach der Asylbewerber künftig statt Geld auch eine Bezahlkarte erhalten können.

Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios ging ein Entwurf für einen Kabinettsbeschluss an die Ministerien. Die so genannte Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums soll am Freitag im schriftlichen Umlaufverfahren vom Kabinett beschlossen werden.

Für Ausgestaltung sind Länder zuständig

Der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegende Gesetzesvorschlag sieht eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes vor, mit der eine Bezahlkarte ausdrücklich als eine Option zur Leistungserbringung genannt wird. „Unabhängig von der Art der Unterbringung ist die Leistungserbringung auch in Form der Bezahlkarte möglich“, heißt es darin.

Geldleistungen werden aber nicht ausgeschlossen: „Sind Sachleistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich, können auch Leistungen in Form von Bezahlkarten, Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen gewährt werden.“

Laut der Kabinettvorlage soll es für alle volljährigen leistungsberechtigten Erwachsenen eine eigene Bezahlkarte geben. Ob Bargeld von der Karte abgehoben werden kann und wenn ja, wie viel, sollen demnach die Bundesländer eigenständig regeln. Unter anderem soll die Bezahlkarte verhindern, dass Asylbewerber Geld, das eigentlich für lebensnotwendige Anschaffungen gedacht ist, an Schlepper oder Familien im Ausland überweisen.

Bedenken bei den Grünen

Die Grünen hatten sich bisher gegen eine bundesgesetzliche Regelung gesperrt. Sie verwiesen darauf, dass die Bundesländer die Bezahlkarte auf der geltenden Rechtsgrundlage einführen könnten. Aus dem von den Grünen geführten Bundeswirtschaftsministerium hieß es nun: „Die Bezahlkarte ist sinnvoll, um zu verhindern, dass Geld ins Ausland überwiesen wird. Entsprechend wird der Formulierungshilfe für die Einführung einer bundesweit einheitlichen Gesetzesgrundlage für die Bezahlkarte zugestimmt.“

Ein Streitpunkt war auch die Frage, wie mit Asylbewerberinnen und Asylbewerbern verfahren wird, die nach 18 oder künftig 36 Monaten Aufenthalt Leistungen in Höhe des Bürgergeldes bekommen. Dies solle nun im parlamentarischen Verfahren geklärt werden, ebenso der Umgang mit Erwerbstätigen sowie mit Studierenden oder Auszubildenden.

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