Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist erneut wegen einer verbotenen Nazi-Parole schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Halle verurteilte den 52-Jährigen zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro. Schon im Mai war Höcke wegen des gleichen Spruchs zu einer Geldstrafe verurteilt worden, er ging in Revision. Ab 90 Tagessätzen droht bei einem rechtskräftigen Urteil eine Vorstrafe.
Die Staatsanwaltschaft forderte zuvor für den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage. Sie beantragte acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen in seinem Plädoyer am Landgericht Halle.
Staatsanwaltschaft forderte Bewährung und Geldstrafe von Höcke
„Herr Höcke hat die Rede nur als Vorwand genutzt, um die Parole erneut zu verbreiten“, so Bernzen weiter. Der Politiker habe gewusst, dass die Rede anschließend im Internet Verbreitung finden würde. Bernzen forderte eine Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Höcke hatte bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs „Alles für Deutschland“ ausgesprochen, das Publikum vervollständigte die Parole. Er habe gewusst, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine „geradezu einladende Armbewegung“ gemacht, sagte Bernzen.
Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.
Höcke selbst weist alle Vorwürfe zurück und sieht sich als unschuldig. Im Prozess hatte er betont, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte.
Höcke muss sich wegen Nazi-Parole vor Gericht verantworten – das lehnt Beweisanträge ab
Zuvor hatte das Landgericht Halle alle Beweisanträge der Verteidiger Höckesabgelehnt. Unter anderem hatten sie gefordert, Gutachter und weitere Zeugen zu hören sowie Literatur und Videos heranzuziehen. Anträgen der Staatsanwaltschaft gab das Gericht statt. Dabei geht es um den X-Account Höckes mit Blick auf die Zahl der Follower und die Zahl der Aufrufe des Videos von der Veranstaltung, bei der Höcke den Spruch angestimmt haben soll. Höcke weist alle Vorwürfe zurück und sieht sich als unschuldig.
Für den 52-Jährigen ist es der zweite Strafprozess am Landgericht Halle. Am 14. Mai war er wegen der gleichen Nazi-Parole zu einer Geldstrafe von zusammen 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte den Spruch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Damals wie auch nun lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
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