Großer Überblick – Lohn-Check 2025! Wer mehr Nettogehalt auf dem Konto hat – und wer nicht

  • Passend zum Thema im Video: Krankenkassen rechnen mit Anstieg von Pflegebeitrag

Die Bundesregierung passt den Einkommensteuertarif sowie den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2025 an. Bereits für das laufende Jahr soll die Lohnsteuer rückwirkend angepasst werden. Die Folge? Millionen Arbeitnehmer haben dann mehr Netto auf dem Konto.

Doch erste Auswertungen zeigen: Nicht überall werden Arbeitnehmer im Jahr 2025 mehr Netto vom Brutto haben. Bei Gutverdienern fallen die Entlastungen geringer aus, wie aus Berechnungen von Finanzwissenschaftler Frank Hechtner von der Universität Nürnberg-Erlangen für das „Handelsblatt“ hervorgeht. „Die geplante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen führt bei höheren Einkommen dazu, dass wesentliche Teile der angedachten Steuerentlastungen für 2025 aufgezehrt werden“, sagt Hechtner der Zeitung. Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, bis zu welchem Anteil des Einkommens, Beiträge für die Sozialversicherungen fällig werden.

Diese Obergrenzen müssen Sie unbedingt kennen

Arbeitsminister Hubertus Heil will die Beitragsbemessungsgrenzen ab 2025 anheben. Gutverdiener müssen daher voraussichtlich in den Jahren 2025 und 2026 höhere Abgaben stemmen. Im Jahr 2024 werden beispielsweise bis zu einem Bruttolohn von 7550 Euro (im Osten 7450 Euro) Beiträge zur Rentenversicherung fällig. Ein Entwurf des Arbeitsministeriums sieht eine Anhebung um 500 Euro auf einheitlich 8050 Euro vor. Für die Krankenversicherung gilt heute eine Grenze von 5175 Euro, ab 2025 sollen es 5512,50 Euro sein.

Diese Anhebung bringt automatisch eine Mehrbelastung von drei Euro pro Monat, wenn Arbeitnehmer 5200 Euro als Bruttogehalt verdienen. Die Mehrbelastung steigt dann an. Bei einem Bruttogehalt von 6000 Euro müssen Single-Haushalte etwa 4,50 Euro pro Monat mehr Sozialabgaben bezahlen. Bei 8000 Euro steigt die Mehrbelastung auf 9,25 Euro und bei einem Bruttogehalt von 15.000 Euro sogar um satte 29 Euro.

Alleinerziehende mit einem Kind trifft die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen stärker. Bei einem Bruttogehalt von 6000 Euro liegt die Mehrbelastung bei 8,20 Euro pro Monat. Bei 8000 Euro sogar rund 27 Euro. Bei einem Bruttogehalt von 15.000 Euro liegt die Mehrbelastung bei etwa 26 Euro.

So profitieren Steuerzahlen künftig von Entlastungen

Laut Bund der Steuerzahler profitieren von den Maßnahmen insbesondere alle Steuerzahler und Arbeitnehmer, die bisher keine Steuern zahlen. Dies soll durch die Anhebung des Grundfreibetrags auch so bleiben. Grundsätzlich soll der Grundfreibetrag sicherstellen, dass sich die Menschen bestimmte Dinge zum Leben leisten können. Dazu gehören mindestens Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinische Notversorgung.

Für Ehepaare gilt übrigens der doppelte Grundfreibetrag. Dieser beträgt ab 1. Januar 2024 23.568 Euro, ab 2025 24.168 Euro und ab 2026 24.672 Euro.

Aktuelle Situation:

  • Brutto-Jahresgehalt: 45.500 Euro (monatlich: 3791 Euro),
  • Grundfreibetrag: 11.604 Euro
  • Zu versteuerndes Einkommen: 45.500 Euro – 11.604 Euro = 33.896 Euro

Neue Situation durch höheren Grundfreibetrag:

  • Jahresgehalt: 45.500 Euro
  • Erhöhter Grundfreibetrag: 11.784 Euro
  • Zu versteuerndes Einkommen: 45.500 Euro – 11.784 Euro = 33.716 Euro

Doch wie wirkt sich das konkret auf das monatliche Gehalt aus? Schätzungen dazu hat der Bund der Steuerzahler bereits vor einigen Monaten veröffentlicht. Es handelt sich dabei um Richtwerte, wie auch die Pressestelle in einer Mitteilung betont.

So viel haben Singles ab 2025 mehr in der Tasche

„Die Menschen wollen Ergebnisse und nicht nur Pressekonferenzen sehen“, sagt Reiner Holznagel, Präsident des Deutschen Steuerzahlerbunds.

Die Berechnung bezieht sich auf den angepassten Grundfreibetrag. Bei der Berechnung ist der Bund der Steuerzahler davon ausgegangen, dass das zu versteuernde Einkommen (zvE) auch den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung enthält.

 

So viel hat eine vierköpfige Familie ab 2025

Der Bund der Steuerzahler ist bei dieser Berechnung von einem Ehepaar mit zwei Kindern ausgegangen. Nur ein Ehepartner ist voll erwerbstätig.

 

Beschäftigten droht Beitragsschock

Obwohl das Bundesfinanzministerium mit Steuererleichterungen will, dass Arbeitnehmer am Ende mehr netto vom Bruttogehalt haben, könnte diese Rechnung am Ende nicht aufgehen. Denn Experten warnen davor, dass der Beitragssatz zur Krankenversicherung steigen wird. „Sollte 2025 auch der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung oder der Beitrag zur Pflegeversicherung steigen, ist zu befürchten, dass von den angedachten Steuerentlastungen wenig bis gar nichts mehr bei den Bürgern ankommt“, so Finanzwissenschaftler Hechtner.

Aktuell beträgt der Beitragssatz 14,6 Prozent, dazu kommt noch ein Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen selbst festlegen können. Im Schnitt beträgt er 1,7 Prozent. Macht also zusammen gut 16,3 Prozent. Für 2025 soll der Wert auf 16,9 Prozent steigen. Das Berliner IGES-Institut hatte im Auftrag der DAK-Gesundheit die Beitragsentwicklung bei der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung berechnet, wie sie aus heutiger Sicht naheliegend erscheint.

Die Zahlen kommen zu einer Zeit, in der die Experten ohnehin vor deutlich steigenden Kassenbeiträgen warnen.

  • Allein in der gesetzlichen Krankenversicherung droht in den nächsten zehn Jahren demnach ein Beitragssprung von 16,3 auf 19,3 Prozent.
  • In der Pflege könnte der Beitragssatz bis 2030 um 0,7 Prozentpunkte steigen.
  • In der Arbeitslosenversicherung geht der Beitragssatz laut der Studie zunächst von 2,6 Prozent bis 2027 auf 2,5 Prozent zurück. Bis 2035 ist dann mit einem Anstieg auf 3,0 Prozent zu rechnen.
  • In der gesetzlichen Rentenversicherung ist gemäß der Studie und unter Einbeziehung des geplanten Ampel-Rentenpakets mit einem Beitragsanstieg von derzeit 18,6 auf 22,3 Prozent bis 2035 zu rechnen.

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