ÖVP weitete Diskriminierungsschutz aus Versehen aus

Im Nationalrat ist es gestern im Rahmen der neuen Dienstrechtsnovelle auch zu einer Änderung im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz gekommen: Dadurch wird berücksichtigt, dass es nicht nur zu einer Diskriminierung von Frauen und Männern kommen kann, sondern auch andere Diskriminierungen – etwa von nicht binären Personen – möglich sind.

Gerstl: „Lehnen Anpassung entschieden ab“

Beschlossen haben die Novelle die SPÖ, Grüne und ÖVP – Letztere ruderte nun aber zurück und betonte „die Anpassung entschieden abzulehnen“.

„Die ursprüngliche Geschlechtsdefinition wäre vollkommen ausreichend gewesen, eine Änderung der Rechtslage war unnötig. Leider ist mit der Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes im Verlauf des gestrigen letzten Sitzungstages des Nationalrates vor der Wahl eine Bestimmung mitbeschlossen worden“, wird Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl in einer Aussendung zitiert. „Es ist so, dass uns das einfach passiert ist. Wir haben das zu spät gesehen“, hieß es von einer Sprecherin des ÖVP-Klubs gegenüber der APA.

„Reparatur“ angekündigt

Man hätte allerdings, ohne diesem Teil zuzustimmen, die gesamte Dienstrechtsnovelle nicht beschließen können, so die Sprecherin weiter. Man werde das Gesetz nun in der konstituierenden Sitzung reparieren, sei sie überzeugt, dass man dafür genug Stimmen habe.

FPÖ empört

Ein etwaiger Partner könnte die FPÖ sein. Diese zeigte sich über die gestrige Gesetzesänderung empört. Klubobmannstellvertreterin Dagmar Belakowitsch hat für morgen zu einer Pressekonferenz mit dem Titel „ÖVP schafft mit Rot-Grün die biologischen Geschlechter ab“ geladen.

Aber auch beim grünen Koalitionspartner dürften nicht alle mit der Änderung zufrieden sein. Die bei der Wahl in zehn Tagen nicht mehr kandidierende Abgeordnete Faika El-Nagashi – seit Längerem gerade mit Aussagen Transpersonen betreffend oft nicht auf Parteilinie – teilte gestern via X mit, warum sie der Abstimmung ferngeblieben sei. Sie stoße sich daran, dass sprachlich die Gleichstellung „von Männern und Frauen“ durch „aufgrund des Geschlechts“ ersetzt wurde. Laut Erläuterungen umfasst dieses die Geschlechtsmerkmale, -identität, -ausdruck und Geschlechterrolle.

Grüne zurückhaltend

Ansonsten wollen die Grünen den Sinneswandel der ÖVP nicht kommentieren. Betont wurde allerdings, dass die Neuregelung auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2018 zurückgeht und diesem Rechnung trage. Zumindest für Bedienstete des Bundes wäre die Änderung – so sie bestehen bleibt – ein Schritt in Richtung „Levelling up“.

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