Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) muss sich gedulden: Über die von ihr beantragte „Auslieferung“ von FPÖ-Chef Herbert Kickl dürfte der Nationalrat erst Mitte Dezember entscheiden. Die nächste Sitzung des Immunitätsausschusses finde „voraussichtlich am 11. Dezember“ statt, teilte Ausschussvorsitzende Selma Yildirim (SPÖ) gegenüber ORF.at heute mit.
Grund des Ersuchens der WKStA sind Vorwürfe des Verdachts der Falschaussage im U-Ausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“ und eine Anzeige durch den ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger. Kickl soll mehrfach die Unwahrheit gesagt haben, unter anderem zur Affäre um die Klagenfurter Werbeagentur Ideenschmiede.
Mehrheit zeichnete sich ab
Das Ersuchen der WKStA langte im Parlament Anfang November ein. Der Immunitätsausschuss hätte somit auch schon diese Woche über die Aufhebung der Immunität von Kickl beraten können. Morgen findet nämlich auch eine Nationalratssitzung statt.
Zuletzt hatte sich eine Mehrheit für die „Auslieferung“ abgezeichnet. ÖVP und SPÖ, die gemeinsam eine Mehrheit im Ausschuss haben, sahen einen Zusammenhang zwischen Kickls Aussagen im U-Ausschuss und seiner parlamentarischen Tätigkeit nicht gegeben. Die Grünen dürften der Aufhebung ebenfalls zustimmen. NEOS zeigte sich abwartend.
„Die Ladung von Herbert Kickl in den Untersuchungsausschuss war ein politisches Manöver mit dem Ziel, Herbert Kickl persönlich und der FPÖ insgesamt zu schaden“, hieß aus dem FPÖ-Klub. Der politische Zusammenhang sei evident, weil Kickl als Abgeordneter im U-Ausschuss saß, argumentiert die FPÖ. Kickl wurde allerdings zu seiner Zeit als Innenminister befragt.
Ermittlungen nach „Auslieferung“
Mitglieder des Nationalrats, des Bundesrats und der Landtage genießen grundsätzlich Immunität. Damit bleiben Verfolgungshandlungen gegen diese Mandatsträger unzulässig, solange keine „Auslieferung“ durch das jeweilige Parlament erfolgt ist.
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