Neue Gesetze und Änderungen im Februar 2023 betreffen den Alltag vieler Menschen. Von der Energiepreisbremse bis hin zu Windkrafträdern oder Energielampen kommt einiges auf Verbraucher zu. Einen Überblick über die Änderungen und Neuerungen erhalten Sie hier im Artikel.
Neu ab Februar: Bier wird teurer
Steigende Kosten machen auch vor deutschen Bierbrauern nicht Halt. Dies hat zur Folge, dass das Bier teurer wird. Die Bitburger-Gruppe gibt die massiven Kostensteigerungen ab Februar an Verbraucherinnen und Verbraucher weiter. Veltins hat bereits Ende Januar die Preise erhöht, Krombacher korrigiert seine Preise zum 1. März.
Genauere Infos erhalten Sie hier:
Änderung ab Februar: Neue Norm für Auto-Verbandskästen
Vor einem Jahr wurde eine neue Norm für Auto-Verbandskästen festgelegt, die ab Februar 2023 gültig ist. Ab dem 1.2.2023 gilt für Verbandskästen in PKWs die neue DIN-Norm 13164:22. Diese legt fest, dass Autofahrer einen Verbandskasten mit sich führen müssen, der zusätzlich zur bisherigen Ausstattung zwei Gesichtsmasken enthält. Dafür brauchen das Dreieckstuch und das Verbandstuch nicht mehr mitgeführt werden.
Ein neuer Verbandskasten muss nicht extra dafür gekauft werden. Allerdings muss der vorhandene um die beiden Masken erweitert werden.
Tipp: Auto – Zwei Masken im Verbandskasten sind Pflicht: Ab wann Strafen drohen
Neu ab Februar 2023: Maskenpflicht im ÖPNV fällt weg
In einigen Bundesländern wurde die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr schon Ende des letzten Jahres abgeschafft. Ab Anfang Februar 2023 fällt nun die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr in ganz Deutschland. Laut Gesundsheitsminister Karl Lauterbach lasse es die aktuelle Pandemielage zu, auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit zu setzen.
In Hamburg und NRW gilt die Regelung ab dem 1. Februar 2023. Hessen, Bremen, Niedersachsen, das Saarland sowie Rheinland-Pfalz haben den Stichtag am 2. Februar.
Die Änderung ab Februar betrifft auf die Insolationspflicht: In einigen Bundesländern und Städten entfällt diese nach einer Corona-Infektion. In Hamburg ab dem 1. Februar, in Bremen und Niedersachsen ab dem 2. Februar und in Thüringen ab dem 3. Februar.
Das ist ebenfalls neu ab Februar: Corona-Arbeitsschutzverordnung wird aufgehoben
Ab dem 2. Februar 2023 wird die Corona-Schutzverordnung für Arbeitgeber aufgehoben. Diese Neuerung tritt früher in Kraft als geplant, eigentlich sollte sie ab dem 1. April wirksam werden. In der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde geregelt, wie der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer vor Corona schützen sollte: Mit Hygienekonzepten, Lüften, Luftfilter etc. Nun sind diese Maßnahmen am Arbeitsplatz nicht mehr notwendig, es wird auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt.
Weiterhin möglich bleibt die telefonische Krankschreibung bis zu 7 Tagen, wenn Atemwegserkrankungen vorliegen. Die Sonderregelung wurde sogar bis zum 31. März 2023 verlängert.
Neues Gesetz im Februar 2023: „Wind-an-Land“-Gesetz beschleunigt Windkraftausbau
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Strom aus erneuerbaren Energien verdoppeln. Dafür wurde das „Wind-an-Land“-Gesetz beschlossen, das ab Februar 2023 gültig ist. Im Kern geht es hierbei darum, den Ausbau von Windkrafträdern deutlich zu beschleunigen.
Erreichen möchte die Bundesregierung ihre Ziele, indem Genehmigungsverfahren für den Bau von Windkraftanlagen an Land beschleunigt sowie mehr Flächen bereitgestellt werden. Auch wird der Mindestabstand neu geregelt.
Surftipp:
Änderung ab Februar: Energiesparlampen dürfen nicht mehr hergestellt werden
Vor gut einem Jahrzehnt haben Energiesparlampen die Glühbirne in deutschen Haushalten ersetzt. Ab Februar 2023 ist es jetzt auch mit den Energiesparlampen vorbei. Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Abschaffung der Lampen und Leuchten unter anderem wegen der Gefährdung für Gesundheit und Umwelt durch das darin verbaute Quecksilber erlassen.
Die Änderung betrifft die Leuchtstofflampen mit Stecksockel und in Ringform. Sie dürfen ab nächstem Monat nicht mehr produziert werden. Verkauft werden dürfen noch die Restbestände der Energiesparlampen. Ab August 2023 werden zusätzlich Leuchtstoffröhren sowie Hoch- und Niedervolt-Halogenlampen verboten.
Die Alternative sind LED-Lampen, die gänzlich ohne den giftigen Zusatz hergestellt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass LED-Lampen noch viel weniger Strom benötigen als Energiesparlampen.
Neu ab Ende Januar: Insekten dürfen in Lebensmitteln verarbeitet werden
In der EU sind ab sofort vier Insekten als Lebensmittel zugelassen: der gelbe Mehlwurm, die Hausgrille, die Wanderheuschrecke und der Buffalowurm dürfen verarbeitet werden.
Jedoch muss klar für Verbraucher gekennzeichnet werden, dass Insekten darin enthalten sind. Sie müssen mindestens auf der Zutatenliste aufgeführt werden sowie ein Hinweis, dass allergische Reaktionen gegen Krebs- und Weichtiere sowie Hausstaubmilben beim Verzehr entstehen können.
Neuerung: Strom- und Gaspreisbremse ab März 2023
Im letzten Jahr hat die Regierung zur finanziellen Entlastung der Bürger eine Energiepreisbremse beschlossen, die ab März 2023 gilt. Rückwirkend werden die Monate Januar und Februar gedeckelt, allerdings erst im März ausgezahlt bzw. verrechnet.
Beim Strom liegt die Preisbremse bei 40 Cent pro Kilowattstunde, beim Gas bei 12 Cent pro Kilowattstunde. Die neue Regelung sieht auch eine Deckelung für Fernwäre vor: Diese liegt bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
Die Energiepreisbremse bezieht sich auf 80 Prozent des Verbrauchs in Vergleich mit dem Vorjahresverbrauch. Die restlichen 20 Prozent werden mit dem festgelegten Preis des Anbieters vergütet.
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