Die staatlich beurkundete Ehe, so wird argumentiert, sei der rechtliche Ausdruck dafür, dass Mann und Frau, die sich zu einer dauerhaften Gemeinschaft verabreden, einen besonderen Beitrag zur Gesellschaft leisten. Darum stehe sie unter dem Schutz des Staates. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist von ihr als einer „natürlichen Grundeinheit der Gesellschaft“ die Rede.
Autor: Jürgen Kaube, Herausgeber.
Fast alle verfassungsförmigen Ordnungen sprechen dort, wo sie von Ehe sprechen, auch von Familie. Der Schutzanspruch der Ehe ist in den meisten Argumentationen an den Gedanken gebunden, dass Familien soziale Gebilde sind, in denen Kinder gut heranwachsen. Das war schon immer von Einwänden begleitet. Eheschließungen werden nicht dadurch unwirksam, dass Paare keine Kinder haben oder erklären, keine haben zu wollen. Die staatliche Begünstigung der Ehe, etwa die fiskalische, fällt nicht aus, wenn Kinder ausbleiben. Männer und Frauen können die Ehe eingehen, ohne sich medizinischen Tests unterziehen zu müssen, ob von ihnen Kinder überhaupt zu erwarten sind.
Zeugungsfähigkeit garantiert keine gute Erziehung
Es gibt Kernfamilien, in denen Kinder schlechter heranwachsen, als wenn sie von den Großeltern oder jemand anderem erzogen würden. Dass Mann und Frau Kinder bekommen können, qualifiziert sie noch nicht dazu, sie auch erziehen zu können. Und umgekehrt können Kinder, die von Ehepaaren erzogen werden, auch entstehen, ohne dass ausschließlich oder überhaupt die Ehepartner daran beteiligt sind.
Vor allem aber: Es gibt nichteheliche Familien, die ebenfalls unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen, ohne dass festgelegt wäre, wie genau sie zusammengesetzt sein müssen. Wenn also Ehe und Familie nicht kongruent sind, die „Keimzelle“ der Gesellschaft jedoch die Familie sein soll, verändert sich der Sinngehalt des staatlichen Schutzes von Ehen.
© dpa Sie sind eine Familie: Tina und Saskia aus Bremen mit dem jüngsten ihrer drei Söhne. Sie durften ihre eingetragene Lebenspartnerschaft bislang nicht Ehe nennen.
Die jetzt im Bundestag beschlossene „Ehe für alle“ wird darum nicht das Ende einer Debatte, sondern deren Neuanfang sein. Dem Urteil des Fraktionsvorsitzenden der Union, Volker Kauder (CDU), das Verfahren sei in seiner Eile, seiner verfassungsrechtlichen Diskussionstiefe und seinen albernen Begleiterscheinungen des Themas nicht würdig gewesen, kann sich auch anschließen, wer die „Ehe für alle“ bejaht.
Die Institution Familie hat sich verändert
Zur Wahrheit gehört dabei, dass die Unionsfraktion ihrerseits jahrelang nicht gerade auf eine eigene Verständigung zum Thema drängte und lieber nicht dran rührte, als ihren internen Dissens zu artikulieren. Des Themas noch weniger würdig sind allerdings Beiträge, die aufgrund von Affekten wissen, was richtig ist, um dann an den Haaren Begründungen für diese Affekte herbeizuziehen, die aus Vorurteilen mitunter der niedrigsten Art zusammengefaselt sind.
© dpa, reuters „Ehe für alle“: Der Schlagabtausch im Bundestag
Der Ernst, den das Thema verdient, ist in seinen Schwierigkeiten begründet. In dem Maße, in dem der herkömmliche moralische Druck nicht mehr vermag, die Lebensformen in einer modernen Gesellschaft eindeutig festzulegen, hat sich die Institution der Familie verändert. Denn in sie gehen Entwicklungen auf dem Gebiet der Liebe, der Sexualität, der Erziehung, der Reproduktionsmedizin und der familiären Rollenbilder ein, die alle nicht aufeinander abgestimmt sind.
Man nennt dieses Nichtaufeinanderabgestimmtsein: Freiheit. Wir leben in einer Gesellschaft, in der das Handeln auf einem Feld Folgen in vielen anderen hat, ohne dass der Staat vorgreifend oder nachträglich dafür sorgen kann und sollte, dass alles schön zueinander passt.
Seit es Liebesheirat gibt, gibt es Hasskrisen
Der Gebrauch von Freiheiten führt also nicht in jedem Fall zu dem, was sich alle wünschen, und zwar vor allem darum, weil unklar ist, was sich auf diesen Gebieten alle wünschen. Der demoskopische Wert von achtzig Prozent der Deutschen, die sich die „Ehe für alle“ wünschen oder jedenfalls nichts gegen sie haben, mindert diese Unklarheit nur ein wenig.
© dpa Vor sechzehn Jahren waren Heinz-Friedrich Harre und Reinhard Lüschow aus Hannover die ersten, die ihre Lebenspartnerschaft amtlich eintragen ließen.
Denn es handelt sich bei ihr um eine gesellschaftliche Tatsache, die ein politischer Beschluss nicht beseitigen kann. Die Familie mag als „Keimzelle“ der Gesellschaft angesprochen werden, aber sie ist noch vieles anderes. Seit es die Liebesheirat gibt, gibt es auch die Hasskrisen, von denen noch niemand behauptet hat, sie seien ein Beitrag zum Gemeinwohl oder dem der Kinder.
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