Verwirrung droht – Pfand auf Milch und Kaffee – 2024 greifen harte Regeln im Supermarkt

Seit 20 Jahren wird auf Einwegverpackungen Pfand erhoben. Rund 25 Cent werden an der Supermarkt- und Discounterkasse aufgeschlagen. Bringen Kunden die Flaschen und Dosen zurück, bekommt sie das Pfandgeld zurück.

Jahrelang galt das Pfand nur für Mineralwasser, Bier und Erfrischungsgetränke in Dosen und PET-Flaschen. Seit 2022 gilt eine verschärfte Regelung. Seither wird das Einwegpfand in Höhe von 25 Cent auch auf alkoholische Mischgetränke, Limonaden und Fruchtsäfte erhoben. Ab 1. Januar 2024 wird die Regelung ausgeweitet.

Pfand gilt ab 2024 für Milch-Produkte

Die neue Pfandregelung betrifft ab 2024 vor allem Getränke aus dem Kühlregal. Für Milch, Ayran und Milchmischgetränke in Einweg-Plastikflaschen müssen Kundinnen und Kunden dann 25 Cent mehr bezahlen. Ziel ist es, dass in Supermärkten und Discountern keine Getränke mehr ohne Pfand in Einwegflaschen oder Dosen verkauft werden.

Primär geht es um Trinkmilch-Produkte (zum Beispiel Müller-Milch), Alpenfrischmilch bei Aldi und Lidl (Milbona), Kaffee-Spezialitäten von Starbucks (DoubleShot) oder Nescafé (Ready-To-Drink). Verkaufen Hersteller und Händler die Produkte in Plastikflaschen, kosten sie ab dem 1. Januar 25 Cent mehr.

Unklar ist bei diesen Produkten, wie die Pfandrückgabe erfolgen soll. Denn bei Milchprodukten bestehen oft hygienische Risiken. Neben Schimmel können sich auch unangenehme Gerüche in den Automaten entwickeln. Möglich, dass Kunden aufgefordert werden, die Verpackungen vor der Rückgabe zu entleeren und mit Leitungswasser auszuspülen. Es ist jedoch unklar, ob sich alle Verbraucher an eine solche Anweisung halten. Die Hersteller könnten auch die Kosten für entsprechende Hinweise auf den Packungen in die Konditionsverhandlungen nehmen.

Was bedeutet das für Ihren Einkauf?

Häufig stehen Verbraucher vor Pfandautomaten, die bestimmte Flaschen oder Dosen nicht annehmen. In vielen Fällen liegt das daran, dass die Produkte pfandfrei sind. Das wird sich ab dem 1. Januar 2024 ändern: Ziel ist es, dass es ab dem neuen Jahr keine pfandfreien PET-Flaschen oder Getränkedosen mehr gibt. Wer die Verpackungen in den Automaten wirft, soll auch Pfand dafür bekommen.

Gleichzeitig steigen die Preise. Kostet Frischmilch beispielsweise seit Dezember 1,79 Euro, muss der Verbraucher einen Monat später 2,04 Euro bezahlen. Die 25 Cent werden dann bei der Rückgabe der Flasche erstattet.

Viele Fragen und Verwirrung um Gerüche und Hygienemangel droht

„Plastikflaschen für Milch gehören in den gelben Sack und nicht in die Rücknahmeautomaten“, hatte auch Eckhard Heuser, Hauptgeschäftsführer im Milchindustrie-Verband betont.

Auch der Deutsche Handelsverband ist alarmiert. Viele Pfandautomaten würden direkt am Eingang stehen, durch die Restflüssigkeit könnten Automaten und Behälter in den Automaten verunreinigt werden, betont eine Sprecherin.  „Das birgt ein hohes Hygienerisiko.“ Gleichzeitig seien Packungen, in denen Milchprodukte stecken, speziell beschichtet. Das wirke sich auch auf die Recycling-Qualität aus.

Wo kann ich welche Pfandflaschen zurückbringen?

Mehrweg können Verbraucher im Supermarkt und in Getränkemärkten zurückbringen. Auch Tankstellenbetreiber und Kioske nehmen Glasflaschen (Bier, Spezi oder Mineralwasser) entgegen. Für jede Flasche gibt es 8 oder 15 Cent.

Einwegpfand können Verbraucher zusätzlich beim Discounter zurückbringen. Kleinere Mengen nehmen auch einige Tankstellen- und Drogeriemärkte entgegen. Für Einwegpfand gibt es einheitlich 25 Cent.

An dem Konzept der Rückgabe ändert sich vorerst nichts. Kunden bringen die Ware an einen Automaten, das System erfasst Gewicht, Größe und QR-Code auf der Flasche und spuckt einen Pfandbon aus.

Grundsätzlich gilt: Jeder stationäre Händler, der Getränke mit Pfand verkauft, muss Pfandflaschen und Pfanddosen zurücknehmen. Mittlerweile holen auch Online-Lieferdienste die Pfandverpackungen ab.

Warum ändert sich die Pfandregel schon wieder?

Die Änderungen des Bundesumweltministeriums sind Teil eines größeren Maßnahmenpakets der Europäischen Union zur Abfallvermeidung. In Deutschland sollen die Änderungen in mehreren Stufen bis 2030 greifen. Sie umfassen neben dem Einwegpfand auf alle Getränkeflaschen und -dosen auch eine Quote für Mehrweg- und Einwegprodukte in Supermärkten.

Die sogenannte Rezyklatquote sieht vor, dass Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff zu mindestens 25 Prozent aus Recyclingmaterial bestehen müssen. Bis 2030 soll diese Quote auf 30 Prozent erhöht werden. Allerdings ist der Widerstand aus der Industrie groß.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft Snacks und Packsalate im Supermarkt. Schrittweise trifft das auch Gastronomen, die Außer-Haus-Lieferungen anbieten.

Wer To-Go-Speisen konsumiert, findet seit Anfang des Jahres neben dem Einweggeschirr verpflichtend überall auch Mehrwegverpackungen. Imbiss und Händler müssen ihre Produkte auch in dieser Variante verkaufen und dürfen dafür auch nicht höhere Preise verlangen.

Nach einer Auswertung des Naturschutzbunds Deutschland e.V. (NABU) aus dem Jahr 2017 machen Teller, Schalen, Snackboxen und andere für To-Go-Speisen über ein Drittel  der Kunststoffabfälle in Deutschland aus . Auch deshalb plädieren viele Umweltschützer für Mehrwegverpackungen im Einzelhandel und in der Gastronomie.                       

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