Die Kammer wies damit Anfechtungen der Gerichtsbarkeit durch Israel zurück. Die Anerkennung der Zuständigkeit des Gerichtshofs durch Israel sei nicht erforderlich, da der IStGH seine Zuständigkeit auf der Grundlage der territorialen Zuständigkeit Palästinas ausüben könne, begründete die Kammer. Das Gericht stufte die Haftbefehle als „geheim“ ein und begründete dies mit Zeugenschutz und dem Schutz der Ermittlungen.
Es gebe hinreichenden Verdacht, dass Netanjahu und Gallant als Mittäter die strafrechtliche Verantwortung für „das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Mordes, der Verfolgung und anderer unmenschlicher Handlungen“ trügen.
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