Der Rundfunkbeitrag ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte in seinem Urteil lediglich die Regelung für Zweitwohnungen. Da müsse der Gesetzgeber nachbessern.
Der Rundfunkbeitrag ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte in seinem Urteil lediglich die Regelung für Zweitwohnungen. Da müsse der Gesetzgeber nachbessern.
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