News zur Corona-Pandemie – Alle Bürger behalten Anspruch auf PCR-Test

Stattdessen sollen diejenigen Personen, die nicht in der kritischen Infrastruktur abreiten,  in den Laboren weniger dringlich behandelt werden. Dazu soll es künftig in der Testverordnung des Bundes heißen, man wolle medizinische Labore verpflichten, „das Körpermaterial von Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, mobilen Pflegediensten und Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe vorrangig zu untersuchen“. Auch die Tests von Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, werden schneller bearbeitet.

Dennoch ist der Zugang zu einem hochwertigen PCR-Test nicht so verschlossen, wie es vielleicht scheint: Wer auf einem Virusvariantengebiet einreist und in den vergangenen 14 Tagen eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht hat, hat Anspruch auf eine bestätigende PCR-Testung. Das kann alternativ allerdings auch ein Antigen-Schnelltest sein. Wer keine Symptome hat, aber Kontakt mit Infizierten, oder wer eine rote Warnmeldung in der Corona-Warnapp vorzeigen kann, bekommt in erster Linie einen Schnelltest im Testzentrum. „Nach individueller Entscheidung“ des Betroffenen kann man sich aber weiterhin eine Infektion per PCR-Test bestätigen lassen.

Allerdings: Damit die Teststation die Kosten für den Test beim Staat einreichen kann, braucht man einen Beweis dafür, dass man nachweislich mit dem Coronavirus infiziert ist, direkte Kontaktperson eines Infizierten oder aus einem Virusvariantengebiet kommt.

Allerdings wirft der Vorschlag des Gesundheitsministeriums noch viele Fragen auf, zum Beispiel, wie Test dieser bevorzugten Gruppe gekennzeichnet werden sollen, damit Labore gleich erkennen, dass ein Test schneller ausgewertet werden muss. Es bleibt auch unklar, wie Corona-Kranke, die nicht zur Gruppe gehören, dann künftig nachweisen sollen, dass sie positiv auf das Virus getestet wurden. Dieser Nachweis ist doppelt wichtig für Behörden: Zum einen, damit das Krankengeld ausgezahlt wird und für den Genesenenstatus.

Eine gute Nachricht beinhaltet der Entwurf indes für Labore: Sie bekommen künftig mehr Geld dafür, dass sie PCR-Tests auswerten, im Gespräch sind 50 Euro pro Test. Das schlägt für den Bund, der diese Kosten übernimmt, zusätzlich mit 13,56 Millionen Euro pro einer Million PCR-Tests zu Buche, heißt es in dem Referentenentwurf.

Mehr Informationen zur Corona-Pandemie im Live-Ticker.

News zur Corona-Pandemie – Entwurf für Testverordnung: Alle Bürger behalten Anspruch auf PCR-Test – Probleme bei Umsetzung 

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