Justizausschuss beschäftigte sich mit Antikorruptions-Volksbegehren

Martin Kreutner, einer der Initiatoren des Volksbegehrens, hatte zuvor in seinem Eingangsstatement noch einmal angeführt, was eigentlich zur Initiative geführt hatte: Das einst angedachte „Razzien-Verbot“ für den öffentlichen Sektor sowie der Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Politik und öffentliche Institutionen. Dennoch sei auch einiges Positives passiert, wie etwa die Verlängerung der Kronzeugenregelung und große Fortschritte beim Parteiengesetz.

Vor einer „Verstaatlichung“ der Journalisten- und Journalistinnenausbildung warnte die ehemalige Chefin des Liberalen Forums, Heide Schmidt. Anlass dafür ist das Vorhaben der Regierung, die „Wiener Zeitung“ als Weiterbildungsinstitut für den österreichischen Journalismus zu positionieren. Dabei handle es sich um eine von mehreren Unzulänglichkeiten und „etwas ziemlich Giftiges“, so Schmidt. Beim Medientransparenzgesetz gelte es wiederum, nicht nur Sanktionen bei Verstößen gegen die Meldepflicht einzuführen, sondern auch eine Deckelung der Inserate, die öffentliche Stellen vergeben.

Als erste Experten zu Wort kamen Rechtswissenschafter Mathis Fister von der Johannes Kepler Universität Linz, der ehemalige Präsident des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), Clemens Jabloner, und Rechtsanwalt Christoph Völk. Am Nachmittag treffen die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens dann Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Das Staatsoberhaupt hatte im Zusammenhang mit den Korruptionsaffären von einem „Wasserschaden“ gesprochen und eine „Generalsanierung“ eingemahnt.

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