In Hamburgs Schulen wird Gesichtsverhüllung im Klassenraum offiziell verboten. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zur Änderung des Schulgesetzes wurde am 15. Maiin der Bürgerschaft mit Stimmen der CDU- und AfD-Fraktionen angenommen. Die Linke-Fraktion stimmte dagegen.
Rechtssicherheit für Schulen muss gewährleistet sein
Durch die Gesetzesänderung werden Kopfbedeckungen, die das Gesicht vollständig verschleiern, untersagt. „Schule und Gesichtsverhüllung verträgt sich nicht“, sagte der Schulexperte der SPD-Fraktion, Nils Hansen. Das Gesicht des Gegenübers lesen zu können, sei für die Kommunikation wichtig. Er verwies darauf, dass das an Hamburgs Schulen bereits gelebte Praxis sei und aktuell nur etwa zehn Fälle bekannt sind, in denen Mädchen mit Gesichtsschleiern den Unterricht besuchen. Die Schulen bräuchten aber Rechtssicherheit.
In dem Antrag hieß es konkret, mit dem Verbot der Gesichtsverhüllung auf formal-gesetzlicher Ebene werde den Vorgaben des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts entsprochen. Das Gericht hatte 2020 entschieden, dass einer damals 16-jährigen muslimischen Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers von der Schule nicht untersagt werden könne, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle.
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