Tödliches Autorennen in Berlin – Raser wegen Mordes verurteilt

© dpa Der Angeklagte Hamdi H. verdeckt am Montag in Landgericht in Berlin sein Gesicht

Im Prozess um ein illegales tödliches Autorennen in Berlin sind beide Angeklagten wegen Mordes verurteilt worden. Sie erhielten am Montag im Landgericht lebenslange Gefängnisstrafen. Damit folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Das Urteil für diese Form der Raserei mit tödlichem Ausgang ist nach jetzigem Kenntnisstand bislang einmalig. Es ist aber noch nicht rechtskräftig.

Die Anklage hatte im Prozess argumentiert, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz.

„Massiv selbstüberschätzend“ unterwegs gewesen

Die Verteidiger hatten dagegen Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. Sie argumentierten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Ihnen würde „bei so einer Fahrt das Risiko nicht in den Sinn kommen“. Die Männer seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben.

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Marvin N. im Landgericht in Berlin am Montag zwischen seinen Anwälten

45030761 © dpa Vergrößern Marvin N. im Landgericht in Berlin am Montag zwischen seinen Anwälten

Die beiden Männer im Alter von 28 und 25 Jahren hatten in der Nacht zum 1. Februar 2016 einen schweren Unfall in der Nähe des Kaufhauses KaDeWe verursacht. Der eine Raser rammte einen Jeep, dessen 69 Jahre alter Fahrer starb. Bei der Fahrt hatten die beiden jungen Männer mehrere rote Ampeln überfahren. Bei dem Zusammenstoß fuhren sie etwa 160 Stundenkilometer schnell.

Eine Verkehrspsychologin beschrieb im Prozess einen der Männer als Autofahrer, der „massiv selbstüberschätzend“ unterwegs gewesen sei. Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, „zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten“. Der Mann habe kein Bewusstsein für seine eigene Schuld.

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Im Januar war das Landgericht Bremen in einem ähnlichen Prozess noch zu einem anderen Urteil gekommen: Der  ursprünglich ebenfalls wegen Mordes angeklagte Motorradraser „Alpi“ war wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, nachdem er einen Rentner totgefahren hatte. Das Landgericht Bremen blieb mit diesem Urteil deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich für mehr als sieben Jahre Haft wegen Totschlags ausgesprochen hatte. Nach Ansicht des Gerichts war aber keine Tötungsabsicht erkennbar.

Auch das Landgericht Köln verurteilte einen Raser im vergangenen Jahr wegen eines tödlichen Raser-Unfalls zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten – auch hier wegen fahrlässiger Tötung. Der Betriebswirtschafts-Student Arman J. war im Sommer 2015 mit einem Mietwagen mit mehr als 100 Kilometern in der Stunde in der Kölner Innenstadt unterwegs. An einer Ampel rammte J. einen anderen Wagen, überschlug sich dann mehrfach mit seinem Fahrzeug und erfasste schließlich einen 26 Jahre alten Radfahrer. Der Radfahrer starb drei Tage später an seinen schweren Verletzungen. Das Gericht sah damals eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und den Tatbestand der fahrlässigen Tötung als erwiesen an.

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