Schlappe für May: Britisches Oberhaus fordert Bleiberecht für EU-Bürger

© dpa Brexit: Forderung nach Garantie für EU-Ausländer könnte Austritts-Zeitplan verzögern.

Rückschlag für die britische Premierministerin Theresa May: Das britische Oberhaus hat den Entwurf des Brexit-Gesetzes der britischen Regierung abgeändert. Eine Mehrheit der Mitglieder im House of Lords stimmte am Mittwoch für einen Änderungsantrag, der die Regierung dazu verpflichtet, die Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien trotz Brexit zu garantieren. 358 Mitglieder des Oberhauses votierten dafür, 256 dagegen.

Für May, die im Oberhaus mit ihrer konservativen Partei keine Mehrheit hat, ist das zumindest eine symbolische Niederlage. Das Unterhaus hatte ihr Brexit-Gesetz ohne Änderungen durchgewunken. Nun müssen sich die Abgeordneten im House of Commons abermals mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Es wird zwar erwartet, dass sie die Änderung der Lords rückgängig machen, doch mit der Schlappe im Oberhaus ist die harte Linie der britischen Regierung in Frage gestellt.

EU-Austritt soll bis Ende März eingeleitet werden

London lehnt es ab, eine einseitige Garantie für EU-Bürger in Großbritannien auszusprechen. Das soll erst im Rahmen eines Abkommens geschehen, dass auch die Rechte von Briten in der EU sicherstellt. In Großbritannien leben etwa drei Millionen EU-Bürger. Knapp eine Million Briten lebt auf dem Kontinent.

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Fraglich ist, ob der Zeitplan der Regierung nun durcheinander geraten könnte. Eigentlich sollte das Gesetz bis zum 7. März von beiden Häusern verabschiedet werden. Ob das gelingt, ist ungewiss.

Bis spätestens Ende März will die britische Regierung den EU-Austritt einleiten. Dazu braucht Premierministerin Theresa May die Zustimmung des Parlaments zum Brexit-Gesetz. Noch Stunden vor der Abstimmung im Oberhaus zeigte sich May bei einer Fragestunde im Unterhaus zuversichtlich, dass der Zeitplan eingehalten werden kann.

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