Stormy Daniels als Zeugin: Sex mit Trump in allen Details

Ob Donald Trump im Juli 2006 tatsächlich Sex mit der Pornodarstellerin Stormy Daniels hatte, spielt für die rechtlichen Fragen des Strafprozesses gegen ihn keine Rolle. Der frühere amerikanische Präsident leugnet eine Affäre. Doch es war ein Schlüsselmoment, als Daniels am Dienstag in New York in den Zeugenstand trat und die Begegnung mit Trump in einer Penthouse-Suite am Lake Tahoe beschrieb. Wie er sie nach einem kurzen Zusammentreffen über einen Personenschützer zum Abendessen angefragt habe, wie er später in „Seiden- oder Satinpyjamas“ die Tür geöffnet und sie sich „sofort über ihn lustig gemacht“ habe.

Nach dem Abendessen soll Trump die Frau, zurück im Penthouse, überrascht haben, als er plötzlich in Boxershorts und T-Shirt auf dem Bett saß. Kurz darauf hätten sie Sex in Missionarsstellung gehabt, ohne Kondom. Danach habe sie „einfach nur weg“ gewollt. Über seine Frau Melania, die im Jahr zuvor den gemeinsamen Sohn Barron geboren hatte, habe Trump vorher gesagt, sie schliefen nicht einmal „im selben Raum“. Nach dem Treffen habe sie, Daniels, dann „häufig“ telefonisch Kontakt mit Trump gehabt, manchmal einmal pro Woche.

Braucht es jedes Detail?

Sind das Details, die es in einem Strafprozess braucht, in dem es um die Vorwürfe von Unterlagenfälschung und einen Verstoß gegen das Wahlkampffinanzierungsgesetz geht? Noch dazu, wenn es sich beim Angeklagten um einen früheren amerikanischen Präsidenten und den republikanischen Präsidentschaftskandidaten handelt? Für die Staatsanwaltschaft New York war die Aussage Daniels’ die Gelegenheit, den Kern des Falles gegen Trump nachzuzeichnen: die sexuelle Begegnung, auf die im Präsidentschaftswahlkampf 2016 eine Schweigegeldzahlung folgte, die dann wiederum zu dem Verbrechen führte, für das Trump nun angeklagt ist. Er soll die Rückzahlung als Rechtskosten verbucht und damit faktische Wahlkampffinanzierung vertuscht haben.

Der Versuch, so die Erzählung eines groß angelegten Wahlbetrugs zu untermauern, könnte jedoch auch nach hinten losgehen. Richter Juan Merchan, den Trump wiederholt in den sozialen Medien angreift, rief die Staatsanwaltschaft und die Zeugin Daniels am Dienstag mehrfach zur Ordnung. Einige Details seien „unnötig“, äußerte er an die befragende Staatsanwältin gewandt. Zu Daniels sagte Merchan, sie solle sich auf die Fragen konzentrieren und sie präzise beantworten. Trumps Anwälte legten während der Befragung einen Einspruch nach dem anderen ein, denen der Richter häufig stattgab. Der frühere Präsident wird nur dann verurteilt, wenn sich die zwölf Juroren am Ende des Verfahrens einstimmig für seine Schuld aussprechen.

„Das Beste, was mir hätte passieren können“

Zur Schweigegeldvereinbarung sagte Daniels am Dienstag, Trump und sein Anwalt Michael Cohen seien im Oktober 2016 auf sie zugekommen. Damals hatte die „Washington Post“ gerade eine Aufnahme Donald Trumps an einem Fernsehset veröffentlicht, in der er sich unflätig über Frauen ausließ. So rühmte er sich etwa damit, er könne jeder Frau ungestraft in den Schritt greifen („Grab them by the pussy, you can do anything“).

Die beiden Männer boten Daniels damals die bekannten 130.000 Dollar, ihr sei es jedoch „nicht um den Betrag gegangen“. Das Angebot sei das „Beste“ gewesen, das ihr hätte passieren können, „weil, so war ich in Sicherheit, und die Geschichte würde nicht bekannt“. Daniels hatte vorher berichtet, dass ein Mann sie und ihre Tochter im Jahr 2011 bedroht hatte, nachdem sie auf einer Website über die sexuelle Begegnung mit Trump berichtet hatte.

Nachrichten zwischen Daniels und ihrer damaligen Agentin legen jedoch nahe, dass die beiden durchaus über den Preis verhandelten, als es um den Schweige-Deal ging. So habe man das Angebot auf mindestens 120.000 Dollar hochgehandelt. Für jeden Verstoß gegen die Vereinbarung hätte Daniels demnach eine Million Dollar bezahlen müssen.

Trump hatte sich am Dienstagmorgen auf seiner Plattform „Truth Social“ über die Zeugenaussage Daniels’ beschwert. Man habe „keine Zeit“ gehabt, sich vorzubereiten. In der nächsten Stunde löschte Trump den Beitrag jedoch wieder. Richter Merchan hatte ihn erst am Montag ermahnt, dass ihm künftige Verstöße gegen ein eingeschränktes Äußerungsrecht eine Haftstrafe einbringen könnten. Trump darf sich unter anderem nicht über (potentielle) Zeugen in dem Prozess äußern, nachdem er diese im Internet mehrfach bedroht hatte.

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